Durch die datenschutzrechtlichen Änderungen der letzten Jahre (Stichwort: Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) und auch die anstehende ePrivacy-Verordnung ist in der Öffentlichkeit der Fokus vermehrt auf das Datenschutzrecht gelenkt worden. Die Antworten auf vielfältige Datenschutzfragen und den erforderlichen Umsetzungsbedarf haben wir auf unserer Website www.anwalt-für-datenschutz.eu dargelegt und auch konkrete Angebote zur rechtlichen Absicherung durch unsere Kanzlei erstellt.
Da viele datenschutzrechtliche Vorgaben vorallem „Dokumentation“ beinhalten, haben wir unter www.rechtstexte.shop (sowie für unsere englischsprachigen Mandanten unter www.gdpr-forms.eu) die erforderlichen Formulare und individualisierbare Vorlagen angeboten. Im Gegensatz zu den üblichen im Netz erhältlichen Mustern, übernehmen wir hier für die rechtliche Richtigkeit die anwaltliche Haftung, soweit die entsprechenden auszufüllenden Passagen von Ihnen gemäß den dortigen Vorgaben zutreffend ausgefüllt wurden. Alternativ übernehmen wir natürlich auch diese Aufgabe für Sie.
Für ausgewählte Unternehmen bin ich darüber hinaus bereit als externer Datenschutzbeauftragter die entsprechenden Verpflichtungen nach der Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu übernehmen. Die weiteren Informationen für über meine Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftrager finden Sie auf meiner Website www.dsgvo-anwalt.eu, welche die Möglichkeiten einer Benennung meiner Person zur Erfüllung Ihrer bestehenden datenschutzrechtlichen Pflichten aufzeigt.
Über die im Bereich des Datenschutzrechts zu erwartenden Änderungen durch die ePrivacy-Verordnung informieren wir Sie über unsere Website www.anwalt-für-eprivacy.eu.