Ein Design im juristischen Sinne (gemäß dem Designgesetz – DesignG) ist die Erscheinungsform eines Gegenstandes, die sich aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Gegenstandes oder seiner Verzierung ergibt.
Einfach ausgedrückt: „das äußere Erscheinungsbild von Produkten“.
Neben der urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Ansprüche auf den Schutz des Design, bestehen in Deutschland drei wesentliche Arten, wie man für sein Design juristischen Schutz erhält.
- Designschutz als eingetragenes Design gemäß dem DesignG (Anmeldung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt DPMA erforderlich).
- Designschutz als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Geschmacksmuster) gemäß GemeinschaftsgeschmacksmusterVO (Anmeldung bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM erforderlich).
- Designschutz als nichteingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU-Geschmacksmuster) gemäß der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Grundverordnung (GGV).
Voraussetzung für alle drei gewerblichen Schutzrechte ist, dass das zu schützende Design neu ist und Eigenart hat.
Neu ist ein Design, wenn bis dato kein identisches (nur in unwesentlichen Einzelheiten unterschiedliches) Design offenbart wurde. Eine Eigenart hat das Design, wenn der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, unterschiedlich zu dem von anderen Designs ist.
Ausgeschlossen vom Designschutz sind solche Erscheinungsmerkmale / Designs,
– die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind,
– zwangsläufig in ihrer genauen Form nachgebildet werden müssen, damit das Erzeugnis mit einem anderen Erzeugnis zusammengebaut werden kann,
– die gegen die öffentliche Ordnung, gegen die guten Sitten oder öffentliche Interessen (z.B. Abzeichen, Emblemen und Wappen) verstoßen.
Wir haben für den Bereich der Erlangung des Designschutzes (Geschmacksmusterrecht, Design Patents) Pauschalangebote, zu denen Sie auf unserer Website: Design-Rechtsanwalt.de weitere Informationen erhalten.