Datenschutzrechtliche Anforderungen für Unternehmer

Als Unternehmer sind Sie sich sicherlich bewusst, dass die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine zentrale Verantwortung für Ihr Unternehmen darstellt. Die Datenschutzvorschriften legen hohe Maßstäbe an den Umgang mit personenbezogenen Daten an und betreffen nahezu jeden Geschäftsprozess. Die DSGVO und das BDSG fordern von Unternehmen unter anderem:

  1. Rechtsmäßigkeit, Transparenz und Zweckbindung: Sie müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgt, transparent für die betroffenen Personen ist und nur für den festgelegten Zweck erfolgt.
  2. Rechte der betroffenen Personen: Die DSGVO räumt den betroffenen Personen eine Vielzahl von Rechten ein, die Sie als Unternehmen gewährleisten müssen. Dazu gehören:
    • Recht auf Auskunft: Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden.
    • Recht auf Berichtigung: Sollten personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sein, müssen Sie als Unternehmer diese berichtigen oder vervollständigen.
    • Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden): Unter bestimmten Voraussetzungen können betroffene Personen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffene Personen haben das Recht, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
    • Recht auf Datenübertragbarkeit: Unter gewissen Voraussetzungen haben betroffene Personen das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, um sie gegebenenfalls an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
    • Recht auf Widerspruch: Betroffene Personen können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
    • Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling: Betroffene Personen haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
  3. Datenschutz-Folgeabschätzungen: Bei bestimmten Datenverarbeitungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, sind Datenschutz-Folgeabschätzungen erforderlich.
  4. Auftragsverarbeitungsverträge: Wenn Sie externe Dienstleister beauftragen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, müssen Sie mit diesen Auftragsverarbeitungsverträge abschließen, um den Datenschutz zu gewährleisten.
  5. Meldung von Datenpannen: Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls die betroffenen Personen innerhalb von 72 Stunden informieren.
  6. Datenschutzerklärung: Sie müssen eine klare, verständliche und umfassende Datenschutzerklärung bereitstellen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten erläutert.
  7. Datenschutzbeauftragter: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen oder einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Die Erfüllung dieser Anforderungen erfordert umfangreiches Fachwissen und eine gezielte Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Als datenschutzrechtliche versierte Anwaltskanzlei sind wir darauf ausrichtet, Unternehmen wie Ihres in der Einhaltung der DSGVO und des BDSG zu unterstützen und bieten Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter eine passende und unkomplizierte Lösung an.

Unser Angebot – Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Wir wissen, dass Datenschutzrecht eine komplexe Materie ist und Sie als Unternehmer vor große Herausforderungen stellt. RA Matutis steht Ihnen als datenschutzrechtlich erfahrener Anwalt als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung und hilft Ihnen die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in Ihrem Unternehmen zu erfüllen.

Ihre Vorteile mit uns als externem Datenschutzbeauftragten

  • Kosteneffizienz: Durch unseren festen Pauschalpreis haben Sie volle Kostentransparenz und vermeiden unerwartete Zusatzkosten.
  • Fachkundige Expertise: Als Anwaltskanzlei sind wir bestens vertraut mit den Anforderungen des Datenschutzrechts und können Sie umfassend beraten.
  • Entlastung für Ihr Unternehmen: Durch unsere Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen nicht im eigenen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragen suchen, schulen und bezahlen.
  • Rechtssicherheit: Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen datenschutzkonform agiert und mögliche Risiken minimiert werden.
  • Kontinuität: Auch im Krankheitsfall oder bei Urlaub ist die Kontinuität Ihrer Datenschutzmaßnahmen gewährleistet.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und entlasten Sie sich von der Komplexität des Datenschutzrechts.