Kaum ein Bild auf der Website, Instagram oder Facebook veröffentlicht und schon liegt eine Abmahnung mit Unterlassungs- und Schadenersatzforderung in der Post?
Das kann passieren, sollte aber natürlich nicht. Das Risiko kann minimiert werden.
Hier die typischen Gründe, weswegen eine urheberrechtliche Abmahnung drohen könnte:
- Sie haben das Bild NICHT erstellt und der Urheber hat Ihnen auch NICHT erlaubt, das Bild zu veröffentlichen.
- Sie haben das Bild NICHT erstellt, der Urheber hat Ihnen aber das Veröffentlichen erlaubt, aber Dritte (z.B. die abgebildete Person oder der ursprüngliche Auftraggeber des Urhebers) haben noch Rechte an dem Bild und diese haben die Erlaubnis NICHT erteilt.
- Sie haben das Bild NICHT erstellt, der Urheber und auch die Dritten haben Ihnen das Veröffentlichen erlaubt aber Sie haben die Urheberbenennung nicht lizenzgemäß vorgenommen.
- Sie haben das Bild selbst erstellt, aber Dritte (z.B. abgebildete Personen oder Ihr Auftraggeber) haben noch Rechte am Bild und diese haben die Erlaubnis NICHT erteilt.
Liegt keine dieser Konstellationen vor, steht einer Veröffentlichung des Bildes nichts im Wege.
Ansonsten rate ich dringend dazu vor einer Klärung aller Rechte, kein einziges Bild zu veröffentlichen. Weder auf der Website, noch auf sonstiger Weise im Internet (z.B. Facebook, Instagram oder auch nur WhatsAPP).