Datenschutz mit Herz und Verstand – Ihr Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Ob es um die Einführung eines Datenschutzkonzepts, die Erstellung einer Datenschutzerklärung oder die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) geht – der Weg zur DSGVO-Compliance erfordert Zeit und Expertise.
Als Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich für Unternehmen in ganz Deutschland die Verantwortung, Ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Mein Ziel ist es, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen nicht nur gesetzeskonform, sondern auch effizient und praxisnah umzusetzen.
Was bedeutet ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen?
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Datenschutz. Ich unterstütze Sie bei:
Einführung eines Datenschutzkonzepts:
Zu Beginn prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen bereits über die grundlegenden datenschutzrechtlichen Dokumente und Prozesse verfügt. Dazu gehören insbesondere Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitungsverträge. Wir entwickeln darauf basierend ein individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Datenschutzkonzept.
Prüfung und Überwachung:
Als externer Datenschutzbeauftragter überwache ich fortlaufend die Einhaltung der DSGVO sowie relevanter Datenschutzvorschriften und unterstütze Sie bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM). Ziel ist es, Datenschutzmaßnahmen wirksam zu dokumentieren und anzuwenden.
Ansprechpartner für Datenschutzfragen:
Ich bin der zentrale Ansprechpartner für Ihre Mitarbeitenden, Kunden und die Aufsichtsbehörde. Dies umfasst auch die Erstellung eines jährlichen Datenschutzberichts, um die Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO zu erfüllen.
Beratung und Zusammenarbeit:
Neben der Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorgaben berate ich Sie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und anderen datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Auch bei der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde unterstütze ich Sie professionell und effizient.
Ihre Vorteile mit mir als externem Datenschutzbeauftragten
Mit meiner Unterstützung profitieren Sie von:
Rechtssicherheit: Als Rechtsanwalt stelle ich sicher, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entspricht.
Effizienz: Ich arbeite flexibel und kostensparend, indem ich Beratungen und Prüfungen überwiegend online oder telefonisch durchführe.
Delegation: Datenschutz wird weitestgehend ausgelagert, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Transparenz: Mit festen Pauschalpreisen behalten Sie die Kontrolle über die Kosten.
Kosten und Leistungen
Die Pauschale für die Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter beträgt:
1.800 € + USt. jährlich für Unternehmen mit 20 bis 250 Mitarbeitenden.
Der Vertrag für die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter hat immer eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres gekündigt wird.
Für größere Unternehmen erstelle ich gern ein individuelles Angebot, das sich am zu erwartenden Aufwand orientiert. Und für gemeinnützige Vereine gibt es ein preisreduziertes Angebot für die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter.
Die genaue Ausgestaltung des Dienstvertrages als externer Datenschutzbeauftragter durch meine Kanzlei können Sie hier vorab als PDF-Datei herunterladen:
Vertrag-externer-Datenschutzbeauftragter.PDF
Welche Leistungen sind in der Jahrespauschale enthalten – und welche nicht?
Mit der Jahrespauschale von 1.800 EUR netto sichern Sie sich die laufende Betreuung im Datenschutz. Wichtig ist die klare Abgrenzung:
In der Pauschale enthalten (ohne zusätzliche Kosten)
Diese Leistungen sind durch die Pauschale abgedeckt und können von Ihnen laufend in Anspruch genommen werden:
- Beantwortung von Datenschutzfragen im Tagesgeschäft
Laufende telefonische und schriftliche Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen rund um Ihre Prozesse, Tools, Marketingmaßnahmen, Verträge etc. – also die typische „Alltagsberatung“, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden wissen wollen: „Dürfen wir das so machen?“ oder „Wie setzen wir das DSGVO-konform um?“. - Funktion als externer Datenschutzbeauftragter
Offizielle Benennung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde und Eintragung als Ihr externer Datenschutzbeauftragter. - Unterstützung bei der grundlegenden Dokumentation
Beratung und Begleitung beim Aufbau und der Aktualisierung der notwendigen Basisdokumente (z.B. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzhinweise), soweit dies im Rahmen der laufenden Beratung möglich ist. Wir Erstellen die Dokumente nicht, aber wir unterstützen Sie dabei. - Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorgaben
Laufende Kontrolle auf Basis Ihrer Informationen, ob Prozesse und Maßnahmen datenschutzkonform sind, sowie Hinweise auf Anpassungsbedarf. Wenn also bei Ihnen Prozesse oder Maßnahmen starten, sollten Sie uns um Rat fragen. - Ansprechpartner nach außen (Grundfunktionen)
Funktion als erste Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und Betroffene in Routinefällen sowie Erstellung des jährlichen Datenschutzberichts zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht.
Kurz gesagt: Alle typischen Fragen und Abstimmungen rund um Ihren Datenschutzalltag sind mit der Pauschale abgegolten.
Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde: Was ist inklusive, was nicht?
Im Rahmen der Jahrespauschale von 1.800 EUR netto ist die grundlegende Kommunikation mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde vollständig abgedeckt. Dazu gehören insbesondere:
- die Anzeige der Benennung als externer Datenschutzbeauftragter,
- die Funktion als formelle Anlaufstelle der Behörde,
- die Beantwortung von Rückfragen der Behörde im Rahmen der üblichen DSB-Tätigkeit,
- kurze Abstimmungen zu Standardthemen oder formalen Nachweisen.
Nicht in der Pauschale enthalten sind hingegen Tätigkeiten, die über diese Grundfunktionen hinausgehen und einen erhöhten anwaltlichen Aufwand erfordern. Dazu zählen insbesondere:
- die Abgabe von schriftlichen oder mündlichen Stellungnahmen im Rahmen von Prüf- oder Kontrollverfahren,
- die Begleitung und Vertretung bei behördlichen Anhörungen, Ermittlungen oder Verfahren,
- umfangreiche Korrespondenz im Zusammenhang mit Beschwerden betroffener Personen oder Dritter.
Ab dieser Schwelle erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu einem ermäßigten Stundensatz von 250 EUR netto.
Damit ist für Sie klar abgrenzbar:
Routinekontakte sind in der Pauschale enthalten, förmliche Verfahren oder komplexe Auseinandersetzungen mit der Behörde werden gesondert berechnet.
Zusätzlich können folgende Leistungen bei Bedarf abgerufen werden:
- Soforthilfe bei einer Datenpanne
- Mitarbeiterschulungen
- Vor-Ort-Termine (außerhalb von Berlin/Brandenburg zzgl. Fahrtkosten)
- Beantwortung datenschutzrechtlicher Anfragen von Betroffenen
Datenschutz – eine Chance für Ihr Unternehmen
Datenschutz ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Mit einem starken Datenschutzkonzept schaffen Sie Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden.
Ich begleite Sie auf dem Weg zur DSGVO-Compliance:
- Erstellung und Optimierung Ihrer Datenschutzerklärung
- Prüfung Ihrer Datenschutzmaßnahmen
- Umsetzung von „Datenschutz by Design“ und „Datenschutz by Default“
- Beratung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen
Jetzt handeln und DSGVO-konform werden
Warten Sie nicht, bis die Datenschutzbehörde an Ihre Tür klopft. Nutzen Sie die Möglichkeit, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen aktiv und sicher zu gestalten.
Als externer Datenschutzbeauftragter und Rechtsanwalt stehe ich Ihnen in ganz Deutschland zur Seite – flexibel, zuverlässig und kompetent. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich abgesichert ist und DSGVO-konform auftritt.
Gern können Sie auch einfach über nachfolgendes Formular ein Angebot von mir abfragen, ob ich für Sie als externer Datenschutzbeauftragter benannt werden kann.

