EU-Label-Gewährleistung

Gewährleistungslabel richtig einbinden

Ab dem 27. September 2026 müssen Onlineshops Verbraucher vor jeder Warenbestellung mit einem EU-weit einheitlichen Gewährleistungslabel über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Die Pflicht trifft jeden Shop, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von Größe, Branche und Shopsystem. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Das Wichtigste vorab

Das Gewährleistungslabel ist eine feste Grafik der EU. Sie darf nicht verändert werden, muss im Onlineshop farbig sein und muss vor Abgabe der Bestellung gut sichtbar auf der Seite stehen. Am einfachsten gelingt das mit einer einzigen Einbindung in der Bestellübersicht oberhalb des Buttons „Jetzt kaufen“. Zusätzlich gehört das Label als Anhang in die Bestellbestätigung.

Eine Unterseite im Footer, ein Hinweis in den AGB oder ein Link genügen nicht.

Rechtsgrundlage für das EU-Label?

Die Pflicht stammt aus der Richtlinie (EU) 2024/825, die Art. 22a in die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU eingefügt hat. Danach müssen Unternehmer Verbraucher vor Vertragsschluss unter Verwendung einer harmonisierten Mitteilung in hervorgehobener Weise über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Wie diese Mitteilung aussieht, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und legt Inhalt, Farben, Schrift und Aufbau des Labels verbindlich fest.

In Deutschland ist die Pflicht durch das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts umgesetzt worden, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 28. Für den Onlinehandel ergibt sich die Pflicht ab dem 27. September 2026 aus § 312d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB. Für den stationären Handel gilt Art. 246 Abs. 1 EGBGB. Nach § 312f Abs. 2 BGB müssen die Informationen nach Art. 246a EGBGB dem Verbraucher nach Vertragsschluss zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden. Deshalb gehört das Label auch in die Bestellbestätigung.

Wer muss das Gewährleistungslabel verwenden?

Betroffen ist jeder Unternehmer, der körperliche Waren an Verbraucher verkauft, gleichgültig ob über den eigenen Shop, über Marktplätze wie Amazon, eBay, Etsy oder Kaufland oder über andere Fernkommunikationsmittel. Nicht betroffen sind reine B2B-Shops, die als solche eindeutig erkennbar sind, sowie Verträge über Dienstleistungen und digitale Inhalte. Für gebrauchte Waren gilt die Pflicht ebenfalls, auch wenn die Gewährleistungsfrist zulässig auf ein Jahr verkürzt ist.

Wichtig für die Einordnung ist, dass die neuen Regeln keine neuen Gewährleistungsrechte schaffen. Das Gewährleistungsrecht der §§ 434 ff. BGB gilt seit jeher für jede Ware, auch für Lebensmittel, Pflanzen, Kosmetik oder individuell angefertigte Stücke. Neu ist allein die Art und Weise, wie darüber zu informieren ist.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistungslabel und Garantielabel?

Die Verordnung kennt zwei Kennzeichnungen. Das Gewährleistungslabel, in der Verordnung „harmonisierte Mitteilung“ genannt, informiert über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Es ist für jeden Shop Pflicht, statisch, für alle Waren identisch und nicht editierbar.

Das Garantielabel mit der Aufschrift „GARAN“, in der Verordnung „harmonisierte Kennzeichnung“ genannt, informiert über eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Es ist nur erforderlich, wenn der Hersteller für eine bestimmte Ware eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie gewährt, die die gesamte Ware abdeckt und länger als zwei Jahre gilt, und wenn er diese Information dem Händler zur Verfügung stellt. Es ist produktbezogen, muss um Hersteller, Modellkennung und Garantiedauer ergänzt werden und darf ohne eine solche Garantie nicht verwendet werden. Die meisten Shops benötigen ausschließlich das Gewährleistungslabel. Dieser Beitrag behandelt deshalb vor allem das Gewährleistungslabel und geht auf das Garantielabel am Ende gesondert ein.

Welche Vorgaben gelten für das Gewährleistungslabel im Onlineshop?

Aus der Durchführungsverordnung, den Praxisleitlinien der EU-Kommission vom April 2026 und dem deutschen Umsetzungsgesetz ergeben sich für Onlineshops folgende Anforderungen.

Das Label muss unverändert verwendet werden. Kein Element ist editierbar. Es darf nicht zugeschnitten, gestreckt, umgefärbt, mit Filtern versehen, um eigene Texte oder Logos ergänzt oder in seinen Proportionen verändert werden. Der QR-Code darf nicht verschoben, verkleinert oder ausgetauscht werden.

Das Label muss im Onlineshop farbig sein. Die Schwarz-Weiß-Fassung ist nur für Verträge zulässig, die nicht über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, also für das Ladengeschäft und für Bestellungen per E-Mail, Telefon oder Katalog.

Das Label muss in hervorgehobener Weise vor Abgabe der Bestellung sichtbar sein. Verlangt wird eine Darstellung, die der Kunde wahrnimmt, nicht eine Information, die er irgendwo im Shop finden könnte.

Eine Mindestgröße gibt es online nicht. Die Vorgabe A4 gilt nur für den stationären Handel und für Verträge außerhalb einer Shop-Bestellfunktion. Online reicht es, wenn das Label in der Standardansicht vollständig und mit bloßem Auge lesbar ist.

Das Label ist in der Sprache des Shops zu verwenden. Ein rein deutschsprachiger Shop verwendet die deutsche Fassung, auch wenn er in andere EU-Länder liefert. Wer mehrere Sprachversionen betreibt, verwendet in jeder Sprachversion die jeweilige Fassung.

Ergänzend empfiehlt die Kommission, neben dem Label einen anklickbaren Link auf das im QR-Code hinterlegte Ziel zu setzen. Für die deutsche Fassung ist das https://europa.eu/youreurope/garantien. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Link nicht, er ist aber sinnvoll, weil ein Kunde am Smartphone den QR-Code auf demselben Gerät nicht scannen kann.

Welches Dateiformat ist für das EU-Label im Onlineshop richtig?

Die Verordnung schreibt kein Dateiformat vor, aber die Art der Darstellung entscheidet über das Format. Im Shop muss das Label als Bild direkt in die Seite eingebettet sein. Verwenden Sie dafür die SVG-Datei. Sie ist vektorbasiert, skaliert ohne Qualitätsverlust auf jede Bildschirmbreite, ist sehr klein und hält den QR-Code scharf. Alternativ eignet sich die PNG-Datei. Ein PDF ist im Shop ungeeignet, weil es sich nicht wie ein Bild einbetten lässt, sondern nur als Link, Download oder in einem iframe erscheint und damit gerade nicht unmittelbar sichtbar ist. Für den Anhang der Bestellbestätigung und für den Ausdruck im Ladengeschäft ist das PDF dagegen die richtige Wahl. JPG sollten Sie meiden, weil die Kompression Farben und QR-Code verschlechtern kann. Formatkonvertierungen der offiziellen Dateien, etwa in ein verlustbehaftetes WebP, raten die Leitlinien der Kommission ausdrücklich ab.

Für die Barrierefreiheit, die für die meisten Onlineshops seit dem 28. Juni 2025 nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ohnehin verpflichtend ist, hinterlegen Sie einen Alternativtext. Ausgenommen sind nach § 3 Abs. 3 BFSG nur Kleinstunternehmen, also nach § 2 Nr. 17 BFSG Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen, wer also zwölf Mitarbeiter beschäftigt, ist auch bei geringem Umsatz nicht ausgenommen. Auch für ausgenommene Shops empfehle ich den Alternativtext, weil er nichts kostet und Screenreader-Nutzern den Inhalt des Labels zugänglich macht. Der Text könnte lauten: „EU-Hinweis zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der EU verkauft werden. Weitere Informationen unter europa.eu/youreurope/garantien„.

Wo muss das Gewährleistungslabel im Onlineshop stehen?

Das Gesetz nennt keinen bestimmten Ort. Das Label ist nach der Verordnung ein Hinweis an der Verkaufsstelle, also auf Ebene des Shops und nicht auf Ebene des einzelnen Artikels. Die Praxisleitlinien der Kommission nennen als gleichwertige Beispiele die Produktübersicht, den Header der Website und die Checkout-Seite. Daraus folgt, dass es eine einzige Stelle gibt, an der das Label stehen muss, und mehrere Stellen, an denen es stehen darf.

Reicht das Gewährleistungslabel im Checkout aus?

Ja, und das ist zugleich meine Empfehlung. Die einfachste und sicherste Lösung ist die Einbindung auf der letzten Seite des Bestellprozesses, also in der Bestellübersicht, direkt oberhalb des Buttons „Jetzt kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen„. An dieser Stelle sieht jeder Kunde das Label unmittelbar vor seiner Vertragserklärung, und zwar bei jeder Bestellung und unabhängig davon, welche Artikel im Warenkorb liegen. Es genügt eine einzige Einbindung, keine Logik pro Produkt und keine Änderung an Produktseiten.

Setzen Sie über das Label eine kurze Überschrift wie „Hinweis zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten“ und darunter den Textlink „Weitere Informationen zu Ihren Gewährleistungsrechten“ auf https://europa.eu/youreurope/garantien. Das Label selbst kann zusätzlich mit demselben Link hinterlegt werden.

Die Platzierung muss oberhalb des Kaufbuttons liegen. Ein Label, das erst unter dem Button erscheint, kann der Kunde übersehen, bevor er klickt. Davon rate ich ab.

Darf das Gewährleistungslabel im Warenkorb stehen?

Ja. Der Warenkorb ist ebenfalls zulässig, weil er vor der Bestellung liegt. Er ist als alleinige Stelle aber weniger geeignet, da manche Kunden vom Produkt direkt in den Checkout springen. Sinnvoll ist der Warenkorb als zweite Stelle neben der Bestellübersicht, insbesondere in Shops mit Express-Bezahlverfahren, dazu gleich mehr.

Muss das Gewährleistungslabel auf jeder Produktseite stehen?

Nein. Auch die Produktdetailseite ist zulässig, verpflichtend ist sie nicht. Das Label steht dann unterhalb der Produktbeschreibung oder unterhalb des Warenkorb-Buttons als sichtbare Grafik. Rechtlich erforderlich ist das nicht, weil das Gewährleistungslabel nicht produktbezogen ist. Wer es dort einbindet, muss es auf jeder Produktseite tun, was bei großen Sortimenten und Marktplatzanbindungen erheblichen Aufwand bedeutet. Als Vorteil bleibt, dass der Kunde das Label bereits bei der Auswahl sieht. Wer die Produktseite wählt, sollte das Label trotzdem zusätzlich in der Bestellübersicht zeigen, damit auch Kunden erfasst werden, die über Suchergebnisse oder Kategorieseiten direkt in den Warenkorb legen.

Muss das EU-Label auf der Startseite oder im Header stehen?

Nein. Die Kommission nennt auch den Header der Website als möglichen Ort. Praktisch ist das kaum umsetzbar, weil das Label als vollständige Grafik im Kopfbereich jeder Seite störend wirkt. Eine Pflicht, das Label auf der Startseite oder auf jeder Seite zu zeigen, gibt es nicht. Wer es im Header nur als Link oder Icon einbindet, bewegt sich in dem Streitstand, der unten beschrieben ist.

Darf das Gewährleistungslabel an mehreren Stellen im Shop stehen?

Ja. Sie dürfen das Label an mehreren Stellen zeigen. Eine Einbindung auf der Produktseite und im Checkout ist zulässig. Eine werbliche Hervorhebung des Labels als eigene Leistung, etwa mit dem Zusatz „Bei uns erhalten Sie zwei Jahre Gewährleistung„, müssen Sie vermeiden, weil die Werbung mit gesetzlichen Selbstverständlichkeiten nach § 5 Abs. 2 Nr. 7 UWG unzulässig ist. Das Label ohne solche Zusätze ist unproblematisch, weil es allein informiert.

Welche Einbindung des Gewährleistungslabels reicht nicht aus?

Die folgenden Lösungen erfüllen die Pflicht nicht oder sind so unsicher, dass sie ein Abmahnrisiko begründen.

Reicht eine Unterseite im Footer?

Nein. Eine Seite „Gesetzliche Gewährleistung“ neben Impressum und Datenschutzerklärung, auf der das Label abgebildet ist, genügt nicht. Der Kunde muss das Label vor der Bestellung wahrnehmen, nicht irgendwo im Shop finden können. Eine solche Seite dürfen Sie zusätzlich anlegen, sie ersetzt aber nicht die Einbindung im Bestellprozess.

Reicht ein Hinweis in den AGB?

Nein. Der bisher übliche Satz in den AGB, dass das gesetzliche Mängelhaftungsrecht gilt, bleibt richtig und bleibt stehen. Er ersetzt das Label aber nicht. Auch das Einfügen des Labels als Grafik in die AGB genügt nicht, weil die AGB nicht in hervorgehobener Weise dargestellt werden.

Reicht ein eigener Textsatz ohne die Grafik?

Nein. Ein selbst formulierter Satz wie „Für alle Waren gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren“ erfüllt die Pflicht nicht. Die Verordnung schreibt die harmonisierte Mitteilung vor, also die Grafik in ihrer festgelegten Gestalt. Eine eigene Formulierung ist keine harmonisierte Mitteilung.

Reicht das EU-Label als Produktbild in der Galerie?

Nein. Das Label als eines von mehreren Produktbildern einzustellen reicht nicht. In der Galerie erscheint es als kleines Vorschaubild, das erst nach Klick oder Wischen groß sichtbar wird. Das gilt für den eigenen Shop ebenso wie für Marktplätze.

Darf das Label in einem Tab oder Akkordeon stehen?

Nein. Ein Reiter „Gewährleistung“ auf der Produktseite oder ein Akkordeon im Checkout, das erst nach Klick das Label zeigt, ist nicht hervorgehoben. Das Label muss ohne weitere Aktion sichtbar sein.

Darf das Gewährleistungslabel per Link, Icon oder Mouseover eingebunden werden?

Hier besteht ein Streitstand, den Sie kennen sollten. Die Praxisleitlinien der Kommission lassen es zu, im Checkout, in der Produktübersicht oder im Header einen Satz wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ zu setzen, bei dem das vollständige Label beim ersten Klick oder Mouseover erscheint. Die Durchführungsverordnung selbst erlaubt eine solche geschachtelte Darstellung aber ausdrücklich nur für das Garantielabel und enthält für das Gewährleistungslabel keine entsprechende Regelung. Die Leitlinien sind rechtlich nicht verbindlich und bezeichnen sich selbst als vorläufige Auffassung der Kommissionsdienststellen. Die führenden deutschen Stimmen raten deshalb von der Verlinkung ab. Ich schließe mich dem an. Wer das Label direkt als Grafik im Checkout zeigt, ist auf jeder Lesart sicher. Die Verlinkung taugt allenfalls als Notlösung für wenige Tage, wenn eine Template-Änderung bis zum Stichtag nicht möglich ist.

Darf das Label verkleinert dargestellt werden?

Nur, solange es lesbar bleibt. Ein Label, das so klein eingebunden ist, dass der Text nur mit Zoom lesbar ist, erfüllt die Vorgabe nicht. Die Kommission verlangt Lesbarkeit in der Standardansicht.

Darf das EU-Label im Onlineshop schwarz-weiß sein?

Nein. Im Onlineshop ist die Schwarz-Weiß-Fassung unzulässig. Sie ist für den Aushang im Ladengeschäft und für Angebote per E-Mail oder Katalog vorgesehen.

Darf das Gewährleistungslabel an das Shopdesign angepasst werden?

Nein. Ein Label in den Farben des Shops, mit eigenem Logo, ohne QR-Code, mit geänderter Schrift, mit zugeschnittenem Rand oder mit ergänztem Text ist keine harmonisierte Mitteilung mehr. Verwenden Sie ausschließlich die offiziellen Dateien.

Reicht das Label erst nach dem Kauf?

Nein. Ein Label auf der Danke-Seite oder allein in der Bestellbestätigung kommt zu spät. Die Bestellbestätigung ist die zweite Pflicht, sie ersetzt nicht die erste.

Darf das Label unterhalb des Kaufbuttons stehen?

Davon rate ich ab. Die Verordnung verlangt die Darstellung vor Abgabe der Bestellung. Ein Label, das erst unterhalb des abschließenden Buttons erscheint, ist angreifbar, weil der Kunde die Seite dort nicht mehr lesen muss. Platzieren Sie es oberhalb.

Reicht ein eingebettetes PDF?

Nein. Ein PDF in einem iframe oder als Vorschau mit Öffnen-Button ist keine unmittelbar sichtbare Grafik und rendert auf Smartphones unzuverlässig. Verwenden Sie SVG oder PNG.

Was gilt bei PayPal Express, Apple Pay und Direktkauf?

Die Checkout-Lösung funktioniert nur, wenn jeder Bestellweg über die Seite mit dem Label führt. Viele Shops bieten PayPal Express, Apple Pay, Google Pay, Amazon Pay oder einen Direktkauf-Button an. Prüfen Sie für jedes dieser Verfahren, ob der Kunde nach der Zahlungsfreigabe noch auf eine Bestellübersicht Ihres Shops zurückkehrt und dort den abschließenden Kaufbutton klickt. Ist das der Fall, genügt das Label auf dieser Seite. Schließt der Kunde die Bestellung dagegen im Overlay des Zahlungsdienstes ab, ohne die Bestellübersicht zu sehen, war das Label vor Vertragsschluss nie sichtbar. Dann muss es zusätzlich auf jeder Seite stehen, auf der ein solcher Express-Button liegt, in der Regel also im Warenkorb und gegebenenfalls auf der Produktseite. Das ist der Punkt, an dem die meisten Umsetzungen scheitern werden.

Wie wird das Gewährleistungslabel auf dem Smartphone richtig dargestellt?

Das Label hat Hochformat mit den Proportionen einer A4-Seite. Auf einem Smartphone mit 360 Pixel Breite wird der Text bei voller Breite klein. Die Kommission verlangt, dass das Label in der Standardansicht lesbar bleibt. In der Praxis gelingt das mit drei Regeln. Das Label wird in voller Bildschirmbreite dargestellt und nicht neben anderen Elementen eingezwängt. Es wird als SVG eingebunden, damit es scharf bleibt. Ein Tippen auf das Label öffnet es vergrößert. Das ist zulässig, weil das Label bereits vor dem Tippen vollständig sichtbar ist und das Vergrößern die Darstellung nur ergänzt. Testen Sie die Darstellung auf einem echten Gerät und nicht nur im Browser-Emulator.

Was gilt in Shops mit Waren und Dienstleistungen?

Das Gewährleistungslabel gilt nur für Waren. Wer ausschließlich Waren verkauft, braucht keinen Zusatz. Wer neben Waren auch Dienstleistungen, Kurse, Gutscheine oder digitale Inhalte anbietet und das Label zentral im Checkout zeigt, sollte klarstellen, worauf es sich bezieht. Der Begleitsatz könnte lauten „Für die Waren in Ihrer Bestellung gilt das folgende gesetzliche Gewährleistungsrecht„. Damit vermeiden Sie den Eindruck, das Label gelte auch für eine gebuchte Dienstleistung.

Muss das Gewährleistungslabel in die Bestellbestätigung?

Ja. Nach § 312f Abs. 2 BGB muss der Unternehmer dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen, spätestens bei Lieferung der Ware. Die Bestätigung muss die Informationen nach Art. 246a EGBGB enthalten, und dazu gehört ab dem 27. September 2026 das Gewährleistungslabel. Die Pflicht entfällt nur, soweit der Kunde die Informationen bereits vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger erhalten hat, was bei einer Website nicht der Fall ist.

In der Praxis heißt das, dass die Bestellbestätigung per E-Mail das Label als Datei enthält, am einfachsten als PDF-Anhang neben AGB und Widerrufsbelehrung. Auch ein PNG-Anhang ist zulässig. Alternativ kann das Label als Bild direkt im Textkörper der E-Mail stehen, sofern die E-Mail als HTML versendet wird und das Bild eingebettet und nicht nur von einem Server nachgeladen wird. Ein bloßer Link auf eine Seite Ihres Shops genügt nicht, weil eine Website kein dauerhafter Datenträger ist. Der Anhang wird bei jeder Bestellung mitgeschickt, unabhängig vom Inhalt des Warenkorbs.

Im Text der E-Mail weisen Sie auf den Anhang hin. Ein Formulierungsvorschlag, den Sie übernehmen können, lautet wie folgt.

Hinweis zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Für die von Ihnen bestellten Waren gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten EU-Hinweisblatt zur gesetzlichen Gewährleistung. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://europa.eu/youreurope/garantien.

Für Shops mit Waren und Dienstleistungen lautet der erste Satz „Für die in Ihrer Bestellung enthaltenen Waren gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren„.

Wer die Bestellbestätigung zusätzlich in Papierform mit dem Paket versendet, kann das Label auch dort beilegen. Erforderlich ist das nicht, wenn es in der E-Mail enthalten ist. Wer dagegen gar keine E-Mail-Bestätigung versendet, sondern die Bestätigung erst mit der Lieferung übergibt, legt das Label in Farbe oder Schwarz-Weiß ausgedruckt bei.

Was gilt bei Angeboten per E-Mail, Telefon und Katalog?

Kommt ein Vertrag mit einem Verbraucher nicht über die Shop-Bestellfunktion zustande, sondern etwa nach einer Anfrage per E-Mail, muss das Label ebenfalls vor Vertragsschluss gut sichtbar zur Verfügung gestellt werden. Hier darf es farbig oder schwarz-weiß sein, muss aber mindestens die Größe A4 haben. Fügen Sie das Label dem Angebot bei, am besten als Grafik im Textkörper oder als klar bezeichneter PDF-Anhang, auf den im Text hingewiesen wird. Ist das Label bereits mit dem Angebot als Datei übermittelt worden, entfällt die nochmalige Übersendung mit der Bestätigung.

Wann ist das Garantielabel GARAN erforderlich?

Das Garantielabel ist nur erforderlich, wenn drei Voraussetzungen zusammentreffen. Ein Hersteller gewährt für die konkrete Ware eine Haltbarkeitsgarantie, die Garantie ist kostenlos, umfasst die gesamte Ware und läuft länger als zwei Jahre, und der Hersteller stellt dem Händler diese Information zur Verfügung. Händler müssen nicht selbst bei Herstellern nach Garantien forschen. Eine bekannte Garantie dürfen sie aber nicht verschweigen. Garantien, die der Händler selbst gewährt, Garantien von genau zwei Jahren, kostenpflichtige Garantien und Garantien nur für einzelne Bauteile lösen die Pflicht nicht aus. Ohne eine solche Garantie darf das Garantielabel nicht verwendet werden.

Das Garantielabel muss um die Garantiedauer in Jahren, den Herstellernamen und die Modellkennung ergänzt werden. Es gehört auf die Produktdetailseite, weil es sich auf ein bestimmtes Produkt bezieht. Eine zentrale Darstellung im Checkout ist unzulässig, weil sie den Eindruck erwecken würde, die Garantie gelte für alle Waren im Warenkorb. Anders als beim Gewährleistungslabel erlaubt die Verordnung für das Garantielabel ausdrücklich eine geschachtelte Darstellung. Ein kleines Element mit der Garantiedauer, bei dem das vollständige Label beim ersten Klick, Mouseover oder Antippen erscheint, ist also zulässig. Die Kommission nennt als weitere Orte die Produktbeschreibung, ein eigenes Bild in der Produktgalerie, das sich vergrößern lässt, und die Bestellübersicht vor dem Kaufbutton. Auch das Garantielabel gehört in die Bestellbestätigung, wenn ein entsprechendes Produkt bestellt wurde.

Wer das Garantielabel zeigt, wirbt mit einer Garantie. Dann gilt § 479 BGB. Der Kunde muss die vollständigen Garantiebedingungen des Herstellers einsehen können, und die Garantieerklärung ist ihm spätestens mit der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln, etwa als PDF mit der Bestellbestätigung oder als Beilage im Paket.

Gilt das EU-Label auch auf Amazon, eBay und anderen Marktplätzen?

Ja. Die Pflicht trifft den Händler auch auf Marktplätzen, weil er Vertragspartner des Verbrauchers ist. Einige Plattformen spielen das Gewährleistungslabel inzwischen zentral aus, andere überlassen die Einbindung dem Händler. Wo die Artikelbeschreibung eigenes HTML zulässt, binden Sie das Label als sichtbare Grafik in die Beschreibung ein. Eine Einbindung nur als Bild in der Produktgalerie reicht auch dort nicht. Prüfen Sie für jeden Marktplatz die aktuellen Möglichkeiten und fordern Sie den Betreiber schriftlich zur Bereitstellung einer Lösung auf, wenn keine besteht.

Was gilt für das Ladengeschäft?

Wer neben dem Shop ein Ladengeschäft oder einen Marktstand betreibt, hängt das Label dort mindestens in A4, farbig oder schwarz-weiß, gut sichtbar aus, etwa im Kassenbereich oder am Eingang. Ein Ausdruck des PDF genügt.

Müssen AGB und Rechtstexte wegen des Gewährleistungslabels geändert werden?

Nein. AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen wegen des Labels nicht geändert werden. Das Label ersetzt keinen Rechtstext und ergänzt nur. Der bisherige Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht in den AGB bleibt bestehen. Anzupassen ist allein die Vorlage der Bestellbestätigung.

Was droht bei einem fehlenden Gewährleistungslabel im Onlineshop?

Ein fehlendes, unvollständiges oder verändertes Label ist ein Wettbewerbsverstoß, weil die Information nach § 5a Abs. 1 und § 5b Abs. 4 UWG wesentlich ist. Mitbewerber und Verbände können abmahnen und Unterlassung verlangen. Der Gesetzgeber hat das Risiko für den Onlinehandel allerdings begrenzt. Nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG können Mitbewerber bei Verstößen gegen Informationspflichten in Telemedien keinen Ersatz ihrer Abmahnkosten verlangen, und die Fernabsatzinformationspflichten nach Art. 246a EGBGB fallen darunter. Nach § 13a Abs. 2 UWG darf ein Mitbewerber bei der ersten Abmahnung keine Vertragsstrafe fordern, wenn der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt. Nach § 13a Abs. 3 UWG ist eine Vertragsstrafe bei geringfügigen Verstößen und weniger als 100 Mitarbeitern auf 1.000 Euro begrenzt.

Diese Erleichterungen gelten nur gegenüber Mitbewerbern. Wettbewerbsverbände, die Wettbewerbszentrale und Verbraucherzentralen können weiterhin eine Kostenpauschale und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Bußgelder drohen nicht. Auf die Wirksamkeit der Verträge und auf die Widerrufsfrist hat ein fehlendes Label keinen Einfluss.

Checkliste. Gewährleistungslabel im Onlineshop richtig umsetzen

  1. Deutsche Farbfassung des Labels als SVG oder PNG aus den offiziellen Dateien herunterladen und unverändert im Shopsystem hinterlegen. Diese finden Sie unter auf der Website der EU-Kommission https://commission.europa.eu/publications/practical-guidelines-and-high-resolution-vector-files-eu-notice-and-label-product-guarantees_en?prefLang=de oder auch am Ende dieses Beitrages zum Download.
  2. Label in der Bestellübersicht oberhalb des Kaufbuttons als sichtbare Grafik einbinden, mit Überschrift, Alternativtext und Link auf https://europa.eu/youreurope/garantien.
  3. Alle Express-Bezahlverfahren und Direktkauf-Buttons prüfen. Führt ein Weg am Label vorbei, Label zusätzlich im Warenkorb oder auf der Produktseite einbinden.
  4. Bei Shops mit Dienstleistungen den Begleitsatz für Waren ergänzen.
  5. Darstellung auf Smartphone und Desktop testen, Lesbarkeit und Farbe kontrollieren.
  6. Bestellbestätigung um den Textbaustein und das Label als Anhang erweitern.
  7. Sortiment auf Herstellergarantien von mehr als zwei Jahren prüfen und Ergebnis dokumentieren. Bei Bedarf Garantielabel auf der Produktseite und Garantiebedingungen bereitstellen.
  8. Marktplatzangebote und ein etwaiges Ladengeschäft anpassen.
  9. Rechtstexte unverändert lassen, nur die E-Mail-Vorlage anpassen.

Gewährleistungslabel deutsch, SVG, für die Einbindung im Onlineshop https://matutis.de/wp-content/uploads/Legalguarantee_noticeDE.svg

Gewährleistungslabel deutsch, PNG in Farbe, für die Einbindung im Onlineshop oder als Anhang https://matutis.de/wp-content/uploads/Legal-guarantee_notice_DE.png

Gewährleistungslabel deutsch, PDF, für die Bestellbestätigung und den Aushang im Ladengeschäft https://matutis.de/wp-content/uploads/Legal-guarantee_notice-DEN.pdf

Alle Sprachfassungen, das Garantielabel mit der Fassung für die geschachtelte Anzeige und die Praxisleitlinien der Kommission finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission unter https://commission.europa.eu/publications/practical-guidelines-and-high-resolution-vector-files-eu-notice-and-label-product-guarantees_en. Den Verordnungstext mit den verbindlichen Gestaltungsvorgaben finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1960/oj.