AVV AV-Vertrag erstellen

Praxistaugliche Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)

Wer als Auftragsverarbeiter neu startet, braucht von Beginn an saubere und praxistaugliche Auftragsverarbeitungsverträge (AVV). Dies ist nicht nur eine Pflicht nach der DSGVO, sondern auch eine Frage Ihrer Außenwirkung. Ihre Auftraggeber erwarten einen rechtssicheren, klar strukturierten AV-Vertrag. Wer hier mit kopierten Mustern arbeitet, wirkt schnell unprofessionell und schafft unnötige Haftungsrisiken.

Genau hier setze ich an: Ich erstelle für Ihr Unternehmen einen individuell angepassten AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO oder prüfe einen bereits vorhandenen Vertrag – zum Pauschalpreis von 300 EUR netto (zzgl. 19 % USt.).

Was ist ein AV-Vertrag und warum ist er so wichtig?

Sobald Sie im Auftrag Ihrer Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, sind Sie ein Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Vereinfacht gesagt: Ihr Kunde entscheidet über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung, Sie setzen dies um.

Typische Beispiele aus der Praxis sind:

  • Agenturen, die Tracking, Newsletter oder Hosting für Kunden betreiben.
  • SaaS-Anbieter, die Kundendaten in ihrer Software verarbeiten.
  • IT-Systemhäuser, die Zugriff auf Kundensysteme haben.
  • Marketing-Dienstleister, die personenbezogene Daten auswerten.
  • Externe Support- oder Helpdesk-Anbieter.

Ein guter AV-Vertrag ist dabei mehr als eine Formsache. Er regelt, wie Sie Daten verarbeiten, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) Sie zusagen und wie mit Unterauftragnehmern, Datenschutzverletzungen oder Betroffenenrechten umgegangen wird.

Warum ein eigener AV-Vertrag für Sie entscheidend ist

Viele Dienstleister starten ohne eigenes AV-Muster und arbeiten sich von Kunde zu Kunde an unterschiedlichen Dokumenten ab. Das Ergebnis ist ein Mix von Pflichten, der weder intern sauber umgesetzt noch langfristig kontrolliert werden kann.

Für ein professionelles Unternehmen ist dieser Weg riskant. Sie benötigen eine eigene, konsistente Linie, die zu Ihrem Geschäftsmodell passt. Mit einem soliden Standard-AVV, den Sie Ihren Kunden vorlegen, müssen Sie nicht jedes Mal bei Null anfangen.

Für wen ist das Pauschalangebot ideal?

Das Angebot für 300 EUR netto richtet sich an:

  • Unternehmen, die als Auftragsverarbeiter einen eigenen AV-Vertrag für ihre Kunden benötigen.
  • Dienstleister, die einen bestehenden AVV rechtlich prüfen und anpassen lassen wollen.
  • Firmen, die sich rechtlich klar aufstellen möchten, ohne ein offenes Stundenhonorar zu riskieren.

Wann ist das Angebot weniger passend?

Wenn Sie als Verantwortlicher mit großen Standardanbietern (z.B. Cloud-, CRM- oder Marketing-Plattformen) arbeiten, müssen Sie in der Regel deren Standard-AVV akzeptieren. Diese sind auf eine globale Massennutzung ausgelegt und in der Praxis so gut wie nie verhandelbar. Eine inhaltliche Verhandlung bringt hier selten einen Mehrwert.

Leistungsumfang: Pauschalpreis vs. Stundensatz

Das Pauschalhonorar von 300 EUR netto umfasst wahlweise:

  • Die Erstellung eines neuen AV-Vertrags für Ihr Unternehmen.
  • Die Prüfung und Überarbeitung eines bestehenden AV-Vertrags.

Ab wann gilt der Stundensatz von 500 EUR netto? Sobald es um konkrete Vertragsverhandlungen mit einzelnen Kunden oder Anbietern geht, reicht die Pauschale nicht aus. Dies betrifft insbesondere:

  • Verhandlungen mit größeren Anbietern.
  • Komplexe Vertragswerke, bei denen der AVV eng mit Hauptvertrag und SLAs verknüpft ist.
  • Konstellationen mit erhöhtem Risiko (z. B. sensible Daten, Drittlandübermittlungen).

In diesen Fällen ist eine individuelle, punktgenaue Beratung nötig, die nach Aufwand abgerechnet wird.

Der Prozess: Wie wir Ihren passenden AV-Vertrag erstellen

  1. Analyse: Wir klären Ihre Rolle, Ihre Leistungen und ob Sie Unterauftragnehmer einsetzen.
  2. Prüfung: Ich prüfe, welche Datenkategorien betroffen sind und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) Sie realistisch umsetzen können.
  3. Erstellung: Auf dieser Basis gestalte ich einen AV-Vertrag, der Art. 28 DSGVO erfüllt und gleichzeitig zu Ihrem Unternehmen passt.

Das Ergebnis ist ein juristisch sauberer und verständlicher AV-Vertrag, den Sie als Standard einsetzen können und der Ihre internen Prozesse abbildet.

So einfach starten wir die Zusammenarbeit

Schildern Sie mir Ihr Geschäftsmodell kurz per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich melde mich mit einer Einschätzung und bestätige Ihnen das Pauschalhonorar. Nach Beauftragung erstelle ich den Entwurf, erläutere Ihnen die Klauseln und gebe Hinweise zur praktischen Umsetzung. Und natürlich sind alle Korrekturläufe bis der AV-Vertrag zu 100% zu Ihrem Unternehmen passt, von dem Pauschlpreis mit umfasst.

Angebot zur Prüfung / Erstellung eines AV-Vertrages einholen:

    Ihre eingegebenen Daten werden nur genutzt um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Weitere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.