Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft bei der Eintragung neuer Marken grundsätzlich nicht, ob verwechslungsfähige ältere Rechte entgegenstehen. Das EUIPO macht das zwar – aber nur in Ansätzen, und es hindert eine Eintragung in aller Regel nicht. Das Ergebnis ist in beiden Fällen dasselbe: Als Markeninhaber müssen Sie selbst dafür sorgen, dass niemand Ihre Marke durch ähnliche Neuanmeldungen untergräbt.
Genau das leistet ein professionelles Markenmonitoring.
Dass viele Markeninhaber auf eine laufende Überwachung verzichten, ist einer der häufigsten Fehler, den ich in der Praxis beobachte. Denn das Markenrecht gibt Ihnen zwar das Recht, gegen jüngere verwechslungsfähige Anmeldungen vorzugehen – aber dieses Recht ist an Zeit gebunden. Der Widerspruch gegen eine neu eingetragene Marke muss innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung der Eintragung eingelegt werden. Wer diese Frist verpasst, ist auf teurere Löschungsklagen angewiesen. Und wer die Benutzung einer kollidierenden Marke mehr als fünf Jahre lang wissentlich duldet, verliert nach § 21 MarkenG selbst diesen Weg. Das Argument der Bösgläubigkeit bleibt dann theoretisch und greift in der Praxis kaum.
Durch unsere Markenüberwachung prüfen wir regelmäßig neue prioritätsjüngere Anmeldungen – national wie international – auf Ähnlichkeit zu Ihrer Marke: im Klang, im Schriftbild und im Sinngehalt. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen ein Überwachungsprotokoll. Sobald wir eine mögliche Kollision feststellen, informieren wir Sie umgehend mit einer klaren Handlungsempfehlung – damit Sie von den deutlich günstigeren Widerspruchsverfahren Gebrauch machen können und nicht auf kostspielige Klagen angewiesen sind.
Neben der Auswertung neuer Markenanmeldungen richten wir für Ihre Marke zusätzlich Google Alerts ein – um nicht nur neue Registrierungen, sondern auch den tatsächlichen Einsatz potenziell verletzender Zeichen im Internet im Blick zu behalten. Eine lückenlose Internetüberwachung ist das nicht, aber ein sinnvoller Baustein für eine realistische Marktbeobachtung.
Die Markenüberwachung berechnen wir monatlich, je nach Schutzgebiet:
– Deutsche oder österreichische Marke: 30,00 EUR + USt.
– Schweizer Marke: 32,50 EUR + USt.
– Europäische Marke (EUIPO): 35,00 EUR + USt.
Ob Ihre Marke mehrere Klassen umfasst oder Bildelemente enthält, ändert an diesen Preisen nichts.
Wer mehrere Marken überwachen lassen möchte, profitiert von unserem Mehrmarken-Rabatt: Die erste Marke kostet den vollen Grundpreis des jeweiligen Schutzgebiets, jede weitere Marke nur 50 % davon. Ein Beispiel: Zwei deutsche und eine europäische Marke kosten Sie monatlich 45,00 EUR + 35,00 EUR = 80,00 EUR + USt. – statt 95,00 EUR bei Einzelbuchung.
Eine Sonderregelung gilt für nahezu identische Marken – also etwa eine Wortmarke und eine Bildmarke mit demselben Kernbestandteil, die sich nur durch beschreibende Zusätze oder geringfügige grafische Abweichungen unterscheiden. Weil wir hier im Kern dieselben Zeichen überwachen, ist der zusätzliche Aufwand minimal. Für jede weitere solche Marke berechnen wir daher nur einen Aufschlag von 10,00 EUR + USt. monatlich.
Der Überwachungsvertrag ist monatlich kündbar; eine Mindestlaufzeit von drei Monaten gilt in allen Fällen.
Haben Sie Ihre Marke über unsere Markenflatrate angemeldet, ist das Markenmonitoring für diese Marke bereits inklusive. Alle anderen Markeninhaber können den Vertrag abschließen, sobald die Marke nach Ablauf der Widerspruchsfrist rechtskräftig eingetragen ist.
Nennen Sie uns unverbindlich, welche Marken wir für Sie überwachen sollen – wir machen Ihnen ein konkretes Angebot.

