Copyright Rechtsanwalt

Copyright = Urheberrecht?

Copyright ist die neudeutsche Bezeichnung für das Urheberrecht.

Das Urheberecht entsteht im Gegensatz zu den meisten sonstigen gewerblichen Schutzrechten bereits bei der Erstellung eines Werkes, ohne dass es noch einer Eintragung etc. bedarf.

Des Weiteren ist das Urheberrecht an sich in Deutschland nicht übertragbar. Damit der Urheber sein Werk dennoch adäquat vermarkten kann, sind entsprechende Verwertungsrechte gegeben, welche wiederum übertragen werden können.

Als Symbol für ein bestehendes Copyright wird das © benutzt. Es ist nicht erforderlich, seine Werke (z.B. Texte, Bilder, Software) mit dem © zu versehen, da das Urheberrecht unabhängig von dem Urheberrechtsvermerk besteht. Aber es schreckt sicherlich einige unbedachte Kopierer ab, so dass die Verwendung empfehlenswert ist. Man muss jedoch darauf achten, tatsächlich nur seine eigenen Werke mit einem solchen Vermerk zu versehen, da ein hinter ein fremdes Werk gesetztes © den tatsächlichen Urheber berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen und Unterlassung zu fordern.

Veröffentlicht von

Cornelius Matutis

Cornelius Matutis ist Rechtsanwalt und seit 2013 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen, berät er Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu Markenrecht, AGB, Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Er ist Autor des Praktikerkommentars zum UWG im Erich Schmidt Verlag und des DG-Kommentars zum UWG sowie Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).