Impressum mit Privatadressen-Schutz

Sie wünschen auf Facebook und ggf. Ihrer Website ein Impressum, dass Ihre Privatsphäre schützt?

Sie wünschen ein Impressum, das Ihre Privatsphäre schützt?

Dann habe ich eine Idee für Sie. Meine Kanzlei wird für Sie zustellungsbevollmächtigt. Dann können Zustellungen und Briefe wirksam zugestellt werden und Sie müssen dennoch nicht Ihre Privatanschrift veröffentlichen.

Ihr Impressum sieht dann u.a. folgendermaßen aus:

Ihr-Vorname Ihr-Nachname
c/o RA Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdam
Ihre E-Mail-Adresse
Ihre Telefonnummer

Der Weg dahin ist ganz einfach:

1. Sie füllen untenstehendes Anfrageformular aus und erhalten dann von uns per E-Mail unser Angebot, die erforderliche anwaltliche Zustellungsvollmacht sowie Zahlungsangaben zur ersten Jahresgebühr von 142,80 EUR (= 120 EUR zzgl. 19% USt.).

2. Soweit Sie unsere Dienstleistung wünschen, senden Sie uns die anwaltliche Zustellbevollmächtigung, versehen mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Unterschrift, zurück (eingescannt wäre ausreichend, gefaxt, postalisch oder persönlich geht aber natürlich auch), teilen uns Ihren vollständigen Namen sowie Ihre echte Postanschrift per E-Mail mit und überweisen die Jahresgebühr. Keine Angst, die echte Anschrift behalten wir für uns, diese wird nicht an Dritte mitgeteilt, soweit wir nicht von Amts wegen hierzu aufgefordert werden.

3. Sie pflegen dann unsere Zustellanschrift in das Impressum Ihres Accounts bzw. Ihrer Website ein und teilen uns kurz per E-Mail mit Link hierzu mit, sobald dies geschehen ist, damit wir wissen, wo unsere Zustellanschrift überall verwendet wird.

4. Dann nehmen wir ggf. an die Anschrift gesandte Post entgegen, da wir nun Ihr Zustellungsbevollmächtigter sind. Hierbei sondieren wir zwischen Spam und Werbung und relevanter Post. Reine Infopost, Werbung, Spam etc., vernichten wir und echte Post, die nicht zu 100% sicher als Werbung identifiziert werden konnte, scannen wir ein und senden Ihnen diese zu. 10 Briefe pro Jahr sind im Pauschalpreis enthalten. Für alle weiteren Zusendungen gelten die untenstehenden weiteren Eckdaten.

5. Nach einem Jahr können wir dann die Zusammenarbeit fortsetzen oder beenden. Dies geht ganz einfach, wir senden Ihnen vor Ablauf des Jahres die Rechnung für das nächste Jahr, wenn Sie diese Rechnung zu dem dort genannten Termin ausgleichen, verlängert sich unsere Zusammenarbeit um ein weiteres Jahr; wenn nicht, dann hört sie einfach nach diesem Jahr auf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Also komplett unkompliziert, oder?

Lassen Sie uns mit dem Schutz Ihrer Privatsphäre starten.

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Die weiteren Eckdaten:

In dem Jahresbetrag sind 10 Briefe enthalten, die wir für Sie einscannen und per E-Mail weiterleiten. Für jeden weiteren Brief berechnen wir eine Aufwandspauschale von 1,19 EUR (= 1 EUR zzgl. 19% USt.). Sollten Sie die Zusendung nicht nur als eingescannte Datei (PDF), sondern den Brief im Original weitergeleitet wünschen oder gar Päckchen oder Pakete erhalten, die wir weiterleiten müssen, beträgt bereits ab dem ersten Poststück die Aufwandspauschale bei uns 2,38 EUR (= 2 EUR zzgl. 19% USt.) für Briefe und 5,95 EUR (= 5 EUR zzgl. 19% USt.) für Päckchen oder Pakete.

Zusätzlich zu der Aufwandspauschale kommt dann noch das eigentliche Porto für die Zusendung zu Ihnen, welches direkt von Ihnen zu tragen ist (z.B. durch „Onlinefrankierungen“ bzw. „Abholaufträge“ direkt von Ihnen gegenüber dem Postdienstleister).

Denn es ist nicht Sinn und Zweck unserer Zustellbevollmächtigung hier eine Post- und Paketverteilstation zu sein und es ist nicht unser Interesse, mit Postabwicklung Geld zu verdienen. Sondern wir wollen nur helfen sicherzustellen, dass wichtige Schriftstücke Sie erreichen, aber Spammer und Stalker auf Distanz bleiben. Daher gehen wir davon aus, dass Sie keine Post an diese Anschrift senden lassen, sondern lediglich einen Schutzwall wünschen. Daher empfehlen wir ausdrücklich nicht, dass Sie die Anschrift von sich aus Dritten mitteilen. Nutzen Sie diese lediglich, um sich gegen x-beliebige Dritte zu schützen.

Die Abrechnung dieser Aufwandspauschale erfolgt immer nach Ablauf eines Monats, bzw. wenn es nur geringe Summen wären, entsprechend später.