FAQs

Impressumspflicht

Die Impressumspflicht kann nicht umgangen werden. Wenn man kein Impressum angibt, droht ein Bußgeld oder eine Abmahnung. Allerdings ist es verständlich, dass die Privatadresse auch etwas Privates bleiben soll. Auch hat nicht jeder eine berufliche Adresse und niemand möchte extra ein Büro anmieten nur um die Impressumspflicht einhalten zu können. Eine Lösung für dieses Problem wäre unser Privatsphäreschutzpaket.

Ganz einfach:

  • Vorname und Nachname
  • Anschrift
  • E-Mail
  • Telefon Nummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer

Dann gibt es für Juristische Personen (z.B. GmbH), bei redaktionellen Inhalten und manchen Berufsgruppen (Anwalt, Arzt, Steuerberater etc.) noch zusätzliche Regelungen. Alles dazu und auch nochmal ausführlich alles übers Impressum ist hier zu finden. 

Jeder der auch nur ansatzweise unternehmerisch im Internet unterwegs ist. Aber auch Privatpersonen, wenn sie durch Werbebanner, Anzeigen oder sonstige Links und Verweisungen Geld verdienen oder aber (auch ohne dass Geld fließt) offensichtlich wirtschaftliche Interessen eines Fremden fördern.

Wichtig ist das eine „ladungsfähige Anschrift“ angegeben wird. Das kann eine berufliche Anschrift  oder eben die Privatanschrift sein. KEIN POSTFACH! Ein Postfach zählt nicht als ladungsfähige Anschrift. Wenn Sie keine berufliche Anschrift haben und auch nicht Ihre Privatadresse angeben wollen, kommt unser Privatsphäre Paket ins Spiel. Mehr dazu finden Sie hier.

Privatsphäreschutzpaket

Bei dem Paket werde ich zum Zustellungsbevollmächtigten. Das kann ich aber nur für einen echten Menschen, also für eine natürliche Person werden. Da ein Verein aber keine natürliche Person ist, sondern eine Juristische Person ist das Privatsphäreschutzpaket nicht für Vereine. Auch nicht für alle anderen Juristischen Personen.

Wie schon beim Verein, werde ich bei dem Privatsphäreschutzpaket zum Zustellungsbevollmächtigten. Das kann ich aber nur für einen echten Menschen, also für eine natürliche Person werden. Da eine GmbH aber keine natürliche Person ist, sondern eine Juristische Person, ist das Privatsphäreschutzpaket nicht für eine GmbH. Auch nicht für alle anderen Juristischen Personen.

Leider nein. Für Personengruppen etc. bieten wir dies leider nicht an.

Nein, es gibt nur die jährliche Zahlung als Möglichkeit. Der buchhalterische Aufwand wäre für uns unverhältnismäßig.

Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch, Sie müssen ihn daher auch nicht kündigen. Sie bekommen nach Ablauf des Jahres eine Rechnung und wenn Sie diese bezahlen läuft der Vertrag weiter, ansonsten ist der Vertrag einfach und unkompliziert beendet.

Das erste Jahr kostet genauso viel wie alle anderen Jahre, aber es kann natürlich sein, dass wir irgendwann den Preis anheben. Derzeit planen wir dies aber nicht.

Der Impressumsservice (also unser Privatsphäreschutzpaket) gilt nicht pro Seite oder Account, sondern für Sie als Person. Also wenn Sie mehrere Social-Media-Accounts, Webseiten etc. haben, müssen Sie nur einen Vertrag abschließen und einen Vertrag bezahlen.

Ja, wenn dieser im Personalausweis eingetragen ist, denn erst wenn der Künstlername im Ausweis eingetragen ist, wäre auch ein Eintrag im Impressum kein Problem. Bis dahin könnte das Impressum ggf. abgemahnt werden.

Wenn man nun einen Künstlernamen verwendet, der so aussieht wie ein richtiger „normaler“ Name, wird wohl kaum jemand wissen, ob dies ein Künstlername oder der richtige Name ist. Daher ist das Abmahnrisiko dann geringer, aber nicht ausgeschlossen.

Andererseits ist uns bekannt, dass man einen Künstlernamen bereits nutzen muss, damit dieser überhaupt erst in einen Ausweis eingetragen werden könnte. Es ist also ein kleiner Teufelskreis, denn erst die Verwendung führt zu einer Eintragungsfähigkeit und erst die Eintragung führt dann zur Rechtsmäßigkeit der Verwendung im Impressum.

 Nur wenn ausschließlich digitale Produkte in dem Shop angeboten werden, sonst nicht.