Ideenschutz

Es gibt viele Möglichkeiten Ideen zu schützen, welche die für Sie richtige ist, finden wir gern mit Ihnen heraus.

Soweit die Idee zu 100% in einem Werk verkörpert ist (z.B. ein Gedicht, Song oder Bild), haben Sie schon mit der Erstellung des Werkes einen Schutz als Urheber erlangt (Urheberrecht).

Soweit Ihre Idee eine neue Erfindung auf einem technischen Gebiet darstellt, ist das Patentrecht bzw. Gebrauchsmusterrecht das für Sie relevante Rechtsgebiet.

Soweit Ihre Idee sich in einer optisch wahrnehmbaren Gestaltung äußert, bestehen Schutzmöglichkeiten im Bereich des Designrechts.

Soweit die vorstehenden Möglichkeiten nicht ausreichend sind und Sie Ihre Idee zur Bezeichnung eines Ware oder Dienstleistung nutzen wollen bzw. in einem Begriff zusammenfassen können, kommt eine Berücksichtigung des Markenrechts in Frage.

Soweit es sich bei Ihrer Idee eher um ein Geschäftsgeheimnis handelt, welches Sie nicht formell schützen lassen wollen oder können, dann helfen Ihnen der sog. „Know-how“-Schutz und die damit verbundenen vertragesrechtlichen und gesetzlichen Regelungen weiter.