Designverletzungen auf Amazon, eBay, Etsy und Co.

Haben Sie gerade einen neuen Artikel auf Amazon, eBay oder Etsy eingestellt und erste Verkäufe erzielt – und plötzlich wird Ihr Angebot gesperrt? Die Plattform informiert Sie knapp, dass ein Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte, ein eingetragenes Design oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster vorliegt. Wie reagieren Sie jetzt richtig?

Zunächst ist wichtig, die Rechtsmäßigkeit der Sperrung zu prüfen. In der Regel erhalten Sie Informationen über die Person oder das Unternehmen, die die Sperrung veranlasst haben – insbesondere, wenn es sich um eine offizielle Beschwerde handelt.

Haben Sie das Design tatsächlich verletzt?

Wenn Sie nicht bewusst das Design eines Mitbewerbers kopiert haben, sollten Sie das Designregister sowie das europäische Geschmacksmusterregister durchsehen. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, Markenregister auf mögliche Bildmarken zu prüfen. Bleiben diese Recherchen ohne Ergebnis, könnte ein nichteingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster relevant sein. Dieses schützt neue Designs innerhalb der EU bis zu drei Jahre nach der ersten Veröffentlichung.

Was tun, wenn die Sperrung unrechtmäßig ist?

Wenn Sie keine Ähnlichkeiten feststellen können, könnten Sie gegen die Sperrung vorgehen. Möglichkeiten umfassen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder die Forderung nach Schadensersatz. Notfalls kann auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, um Ihr Angebot wieder aktivieren zu lassen.

Was tun, wenn das Design geschützt ist?

Falls tatsächlich eine Designverletzung vorliegt, prüfen wir, ob das eingetragene Design rechtmäßig geschützt ist. Designrechte sind ungeprüfte Schutzrechte – die Behörde überprüft nicht, ob das Design tatsächlich neu ist. Finden Sie ein älteres, ähnliches Design, kann dies die Grundlage sein, die Schutzfähigkeit des Designs anzufechten.

Kommt es dennoch zu einer Abmahnung, müssen die weiteren Schritte sorgfältig überlegt werden. Eine vorbeugende Unterlassungserklärung kann sinnvoll sein, wenn noch kein Anwalt auf der Gegenseite tätig ist. Andernfalls sollte die Unterlassungserklärung genau geprüft oder – falls taktisch sinnvoll – eine gerichtliche Klärung angestrebt werden.

Unser Fazit

Unklarheiten bei Designverletzungen auf Amazon, eBay oder Etsy können gravierende Folgen für Ihr Geschäft haben. Warten Sie nicht ab, sondern lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beraten. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die optimale Lösung zu finden.