Wettbewerbsrecht und UWG: Schutz vor Wettbewerbsverstößen und Abmahnungen

Das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), ist ein zentraler Bestandteil für einen fairen und unverfälschten Markt. Ziel des UWG ist es, Mitbewerber, Verbraucher sowie die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen und damit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen bundesweit dabei, wettbewerbsrechtliche Risiken zu vermeiden und sich gegen unlautere Praktiken von Mitbewerbern zu verteidigen.


Wettbewerbsverstoß: Was ist das?

Ein Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn gegen die Regeln des UWG verstoßen wird. Das UWG definiert unlautere geschäftliche Handlungen und listet in der sogenannten „Schwarzen Liste“ Praktiken auf, die immer verboten sind. Beispiele für unlautere Handlungen sind:

  • Irreführende Werbung
  • Versteckte Werbung
  • Aggressive Geschäftspraktiken
  • Nachahmung von Produkten oder Dienstleistungen
  • Unzulässige Preisangaben

Unternehmer sollten besonders achtsam sein, da Wettbewerbsverstöße häufig durch Marketingaktionen, Werbung oder Außendarstellungen entstehen. Diese Maßnahmen werden oft von Werbeagenturen oder Dienstleistern umgesetzt, was das Risiko erhöht, ohne eigene Absicht in Konflikt mit dem UWG zu geraten.


Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht

Als erfahrene Kanzlei im Wettbewerbsrecht bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  1. Prüfung Ihrer Marketingmaßnahmen und Werbekampagnen:
    Wir analysieren Ihre geplanten Aktionen, um sicherzustellen, dass diese den Vorgaben des UWG entsprechen. Ziel ist es, Abmahnungen zu vermeiden, bevor sie entstehen.
  2. Abmahnung unlauterer Mitbewerber:
    Wenn Ihre Konkurrenten gegen das UWG verstoßen, setzen wir Ihre Ansprüche durch. Dazu gehören Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und gerichtliche Klagen.
  3. Vertretung bei Abmahnungen:
    Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten, prüfen wir deren Berechtigung und helfen Ihnen, unnötige Kosten und rechtliche Risiken zu minimieren.
  4. Beratung für Agenturen und IT-Dienstleister:
    Besonders für Unternehmen, die mit Marketing und Werbung sowie in der Betreuung von Webprojekten arbeiten, haben wir unter [Angebot für Werbeagenturen] spezielle Angebot entwickelt, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Warum ist schnelles Handeln wichtig?

Im Wettbewerbsrecht ist schnelles Handeln entscheidend, da Abmahnungen und einstweilige Verfügungen oft mit kurzen Fristen verbunden sind. Das UWG sieht in § 12 Abs. 2 eine Dringlichkeitsvermutung vor, die darauf abzielt, Wettbewerbsverstöße zügig zu klären. Unternehmen, die unsicher sind, ob eine Werbemaßnahme zulässig ist, sollten daher frühzeitig juristische Beratung in Anspruch nehmen.


Abmahnungen vermeiden = Newsletter lesen

Unser Ziel ist es, Abmahnungen zu vermeiden, bevor sie entstehen. Dafür bieten wir aktuelle Informationen zu Änderungen vor allem in Bereichen, in welchen Abmahnungen drohen könnten (z.B. Wettbewerbsrecht) und Tipps für rechtssicheres Handeln.


Warum unsere Kanzlei?

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz stehe ich Ihnen mit umfangreicher Erfahrung und Expertise zur Seite. Ob Sie Ihre Werbemaßnahmen prüfen lassen, unlauteren Mitbewerbern entgegentreten oder sich gegen Abmahnungen wehren möchten – wir sind Ihr zuverlässiger Partner. Unsere Beratung erfolgt bundesweit und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt.


Fazit: Fairer Wettbewerb – Ihr Vorteil

Ein fairer Wettbewerb ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern stärkt auch die Reputation Ihres Unternehmens. Mit unserer Unterstützung sichern Sie Ihre Marktposition und vermeiden unnötige rechtliche Konflikte. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen wettbewerbsrechtlich auf der sicheren Seite bleibt.