Wenn Sie noch nicht wirklich wissen, was es mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf sich hat, dann empfehle ich Ihnen unsere Informationen zum BFSG auf bfsg2025.de. Dort haben wir einen kleinen Leitfaden zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz veröffentlich, also Erläuterungen und Informationen, die Ihnen helfen, die Anforderungen und Vorteile des Gesetzes besser zu verstehen. Erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, wie Sie Ihre Online-Dienste barrierefrei gestalten können und welche Risiken bei Nichteinhaltung drohen.
Und wenn Sie Rechtssicherheit bezüglich der Umsetzung des BFSG in Bezug auf Ihre Website möchten, dann gibt es aus unserer Sicht nichts besseres als unseren BFSG-Check.
Warum sollten Sie uns wählen?
Mit unserer Expertise im Internetrecht begleiten wir Sie juristisch bei der Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), so dass Ihr Internetauftritt den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Was umfasst unser BFSG-Check?
- Rechtliche Erstprüfung: Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen überhaupt unter die Regelungen des BFSG fällt.
- Praxisnahe Beratung: Wir beantworten die mit dem BFSG zusammenhängenden rechtlichen Fragen Ihnen bzw. Ihrem IT-Team oder Webdesigner, damit diese die Anforderungen des BSFG effektiv umzusetzen können.
- Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: Wir formulieren die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung nach den Anforderungen des BFSG, individuell angepasst auf Ihr Unternehmen.
Was ist nicht enthalten?
- Technische, design- oder programmierungstechnische Umsetzung.
- Detaillierte technische Beratung zur barrierefreien Gestaltung oder Umsetzung durch IT-Teams/Webdesigner. Aber keine Sorge, wenn Sie oder Ihr Dienstleister zur Umsetzung des BFSG rechtliche Fragen hat, dann beantworten wir diese.
- Und falls Sie noch keinen Webentwickler haben, der Ihnen bei der technischen Umsetzung hilft, dann hätte ich unter unter dem Link „Webentwickler für die BFSG-Umsetzung“ eine kleine Auswahl zusammengestellt.
Konditionen
Pauschal 250 EUR zzgl. USt. (und sollten wir bei der Prüfung zum Schluss kommen, dass für Ihr Unternehmen das BFSG nicht einschlägig ist, reduziert sich der Pauschalpreis auf dann nur 100 EUR zzgl. USt.).
Der Ablauf des BFSG-Check ist wie folgt:
- Mittels untenstehendem Formular oder per E-Mail an mail@matutis.de stellen Sie eine Anfrage nach dem BFSG-Check.
- Soweit wir keine (standesrechtlichen) Bedenken haben und Ihr Unternehmen in unser Mandantenportfolio passt, senden wir Ihnen binnen eines Werktages ein Angebot und bereits einige erste Fragen für die Erstprüfung per E-Mail.
- Durch Antwort auf diese E-Mail nehmen Sie dann das Angebot an und wir starten mit der Erstprüfung.
- Das Ergebnis der Erstprüfung teilen wir Ihnen dann regelmäßig binnen einer Woche als PDF-Dokument mit. Zugleich senden wir dann die Rechnung für unsere Tätigkeit (je nach Ergebnis über 250 EUR oder 100 EUR netto).
- Soweit wir die Anwendbarkeit des BFSG für Ihr Unternehmen festgestellt haben, werden wir Ihnen zugleich aus unserer Sicht bestehenden Umsetzungsbedarf aufzeigen, welchen Sie bzw. Ihre Webagentur dann abarbeiten kann. Für juristische Rückfragen im Zusammenhang mit dem BFSG stehen wir während dieser Zeit zur Verfügung.
- Wenn Sie bzw. Ihre Webagentur dann die Website so barrierefrei wie möglich umgearbeitet haben (vielleicht ergibt unsere Erstprüfung ja sogar, dass dies von Anfang an bereits der Fall war), erstellen wir Ihnen die auf der Website zu veröffentlichende individuelle Barrierefreiheitserklärung und damit ist der BFSG-Check abgeschlossen.
Jetzt beauftragen: Füllen Sie einfach das Formular aus, und wir starten mit der Erstprüfung.