Steuernummer im Impressum?

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG (Telemediengesetz) müssen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden, soweit Sie eine solche besitzen.

Oft sehe ich im Impressum von Existenzgründern und Existenzgründerinnen die Steuernummer oder gar die persönliche Steuer-Identifikationsnummer.

Aber diese müssen im Impressum gar nicht genannt werden und sollten zur Vermeidung von Identitätsdiebstahl auch nirgendwo veröffentlicht werden. Steuernummer im Impressum? weiterlesen

Impressum ohne eigenen Namen?

Wer als Blogger, Künstler oder Autor nicht mit seinem eigenen Namen in der Öffentlichkeit erscheinen will, nutzt einfach ein Pseudonym.⁣

Aber spätestens im Impressum muss man dann seinen echten Namen nennen (und schon ist alle Geheimniskrämerei vorbei).⁣

Eine Lösung hierfür: Das Pseudonym (sog. Künstlername) im Ausweis eintragen lassen. Nicht zu verwechseln mit einer Anmeldung als Marke, was zusätzlich sinnvoll ist, aber nicht einen Künstlernamen ersetzt.
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