Der Ablauf einer Markenanmeldung – einfach erklärt

Was bedeutet eine Markenanmeldung?

Eine Markenanmeldung ist der erste Schritt, um Ihre Ideen, Ihr Logo oder Ihren Firmennamen rechtlich zu schützen. Mit unserer Kanzlei wird der Prozess verständlich, unkompliziert und rechtssicher. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung über die Anmeldung bis zur Überwachung Ihrer Marke.

Schritt 1 – Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns über unser Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch und teilen Sie uns die Eckdaten Ihrer geplanten Marke mit. Je mehr Details Sie uns mitteilen, desto gezielter können wir Sie unterstützen. Ob ein Firmenname, ein Logo oder ein Produkt – wir freuen uns auf Ihre Ideen und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Schritt 2 – Beauftragung

Nach der ersten Prüfung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, ob eine Markenanmeldung sinnvoll ist, und erläutern Ihnen die Konditionen. Sobald Sie uns beauftragen, starten wir umgehend mit dem Anmeldeprozess.

Schritt 3 – Prüfung auf Eintragungshindernisse

Bevor eine Marke angemeldet wird, prüfen wir mögliche Hindernisse wie ein allgemeines Freihaltebedürfnis oder mangelnde Unterscheidungskraft. Diese Analyse ist entscheidend, um die Schutzfähigkeit Ihrer Marke zu gewährleisten.

Schritt 4 – Markenrecherche

Eine umfassende Markenrecherche ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass keine bestehenden Markenrechte Ihrer Anmeldung im Wege stehen. Wir prüfen, ob ähnliche oder identische Marken bereits existieren, und beraten Sie bei Konflikten, wie Anpassungen vorgenommen werden können.

Schritt 5 – Erstellung des Klassenverzeichnisses

Das Klassenverzeichnis legt fest, für welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke Schutz genießen soll. Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir ein passgenaues Verzeichnis, um Überschneidungen mit anderen Marken zu vermeiden und den Schutzumfang optimal auszurichten.

Schritt 6 – Markenanmeldung

Nach Fertigstellung aller Unterlagen melden wir Ihre Marke beim zuständigen Markenamt (z. B. DPMA, EUIPO oder WIPO) an. Sie erhalten die Zahlungsinformationen des Markenamtes, und wir begleiten Sie bei der Beantwortung möglicher Rückfragen der Behörde. Unser Ziel ist es, dass der Anmeldeprozess reibungslos abläuft.

Schritt 7 – Eintragung oder Veröffentlichung der Marke

Nach der Prüfung durch das Markenamt erfolgt die Eintragung oder Veröffentlichung Ihrer Marke. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Dritte Einspruch gegen Ihre Marke erheben können. Wir überwachen diese Phase sorgfältig und stehen Ihnen bei möglichen Widersprüchen zur Seite (bei der Markenflatrate ist dies bereits inklusiv). Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist Ihre Marke rechtssicher eingetragen, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde.

Schritt 8 – Markenüberwachung und Schutz

Nach der erfolgreichen Eintragung endet unsere Unterstützung nicht. Markenrechte müssen regelmäßig überwacht werden, um Verstöße durch Dritte frühzeitig zu erkennen. Auf Wunsch übernehmen wir die Markenüberwachung für Sie und informieren Sie über mögliche Konflikte. So bleibt Ihre Marke langfristig geschützt.

Welche Marke möchten Sie anmelden?

Wählen Sie die passende Option für Ihre Bedürfnisse:

Markenanmeldung Deutschland

Markenanmeldung Österreich

Markenanmeldung Schweiz

Markenanmeldung Kombination DACH

EU-weite Markenanmeldung (EUIPO)

Internationale Markenanmeldung (WIPO)