Ab dem 19. Juni 2026 müssen Onlinehändler, Plattformbetreiber und digitale Dienstleister Verbraucher-Widerrufe über eine klar erkennbare, zweistufige Online-Funktion ermöglichen – den Widerrufsbutton. Grundlage sind die EU-Richtlinie 2023/2673 sowie Anpassungen in § 356a BGB und den Informationspflichten nach Art. 246a EGBGB. Ziel: Der Widerruf soll so einfach sein wie der Vertragsschluss.
Die gute Nachricht: Technisch wie rechtlich ist das kein unlösbares Problem.
Mit einer sauberen Widerrufsbelehrung, einem gut platzierten Widerrufsbutton und einer schlanken Bestätigungs-E-Mail sind Sie 2026 stressfrei auf Kurs. Und wenn Sie Ihre Rechtstexte ohnehin anfassen: Nutzen Sie den Anlass, AGB und Datenschutzerklärung gleich mit zu aktualisieren und zu vereinheitlichen.
Wichtig: Bitte erst ab dem 19. Juni 2026 live schalten. Vorzeitige Lösungen können mit aktuellen Muster-Widerrufsbelehrungen kollidieren und Abmahnrisiken erzeugen.
Wer betroffen ist – und wer nicht
- Betroffen sind Anbieter von:
- Waren im Fernabsatz (Online-Shops)
- Dienstleistungen über Webseiten, Portale und Apps
- Digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen
- Finanzdienstleistungen (mit zusätzlichen Informations-/Beratungspflichten)
- Nicht betroffen: reine E-Mail-Vertragsabschlüsse ohne eigene Online-Benutzeroberfläche
Kernelemente der Neuregelung (2026)
- Gleichwertiger Widerrufsweg: Der elektronische Widerruf steht neben E-Mail, Brief, Fax und Telefon.
- Zweistufigkeit: Einstieg über einen klar beschrifteten Button und ein Formular mit finaler Bestätigung („Jetzt widerrufen“).
- Unverzügliche Eingangsbestätigung: Elektronisch auf dauerhaftem Datenträger (E-Mail) mit Datum/Uhrzeit, Inhalt und Unternehmensangaben.
- Nachweis & DSGVO: Protokollierung ist Datenverarbeitung; Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflicht). Datensparsam, aber nachweisfest.
- Informationspflichten: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen den elektronischen Weg ausdrücklich nennen.
- Unverändert: Die Widerrufsfrist beträgt weiterhin 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB – abhängig von der Vertragsart).
Die Umsetzung in drei Ebenen
| Ebene | Pflichtbestandteile | Praktische Anforderungen |
| Widerrufsbutton | Eindeutige Beschriftung („Vertrag widerrufen“) | Ständig verfügbar, gut sichtbar, leicht erreichbar; nicht in Untermenüs verstecken; ohne Login nutzbar (Gastbestellung) |
| Widerrufsformular | Name, Vertragsidentifizierung (z. B. Bestell-/Auftragsnummer), gewünschtes Bestätigungsmedium; Abschluss-Button „Jetzt widerrufen“ | Schlanke Felder, barrierearm, klare Zusammenfassung vor dem Absenden |
| Eingangsbestätigung | Wiedergabe der Erklärung, Datum/Uhrzeit, Unternehmensdaten | Unverzüglich per E-Mail (dauerhafter Datenträger); revisionssicher protokollieren |
Tipp: Eine Bestätigungsseite mit Referenznummer („Widerruf eingegangen“) reduziert Rückfragen und erleichtert die Nachverfolgung.
Copy-ready: Textbausteine für Ihre Website (Stand ab 19. Juni 2026)
Die folgenden Muster sind bewusst „zum Einbauen“ geschrieben. Bitte passen Sie Bezeichnungen, URLs und Vertragsarten an Ihr Angebot an. Da ich die Texte aber nicht ausdrücklich für Sie geschrieben habe, hafte ich auch nicht. Es ist also Ihr eigenes Risiko. Aber Sie dürfen diese einfach kopieren.
Widerrufsbelehrung – Abschnitt zum elektronischen Widerruf
Der Widerruf kann auch über den elektronischen Widerrufsbutton auf unserer Website unter [URL zum Widerrufsbereich] erklärt werden. Nach Absenden erhalten Sie unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung mit den relevanten Angaben (Ihre Erklärung, Datum und Uhrzeit des Eingangs, unsere Unternehmensdaten). Die elektronische Widerrufsmöglichkeit ist dem Widerruf per Brief, E-Mail, Fax oder Telefon gleichgestellt.
AGB-Klausel – elektronische Widerrufsfunktion
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Der Widerruf kann unter anderem über den elektronischen Widerrufsbutton auf unserer Website unter [URL zum Widerrufsbereich] erklärt werden. Bei Nutzung der elektronischen Widerrufsfunktion wird unverzüglich eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail übermittelt. Der Beginn und die Dauer der Widerrufsfrist richten sich nach § 355 Abs. 2 BGB und hängen von der Vertragsart ab (Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte).
Datenschutzhinweise – elektronische Widerrufsfunktion
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem elektronischen Widerruf, um gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung und Dokumentation des Widerrufswegs zu erfüllen (§ 356a BGB). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Verarbeitete Daten sind insbesondere: Name, E-Mail-Adresse, ggf. Anschrift (soweit für die Vertragsidentifizierung erforderlich), Vertrags-/Bestellangaben (z. B. Bestellnummer), Zeitstempel und technisch bedingt die IP-Adresse (Nachweis, Missbrauchsvermeidung). Die Speicherung erfolgt entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (in der Regel 6–10 Jahre, z. B. § 257 HGB, § 147 AO). Empfänger können technische Dienstleister (Auftragsverarbeiter) sowie – im Rahmen gesetzlicher Pflichten – Steuer- oder Rechtsberatung sein. Betroffene Personen haben die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit; zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Praktische Umsetzung: Button, Formular, Bestätigung
- Button-Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ – klar, unmissverständlich, gut sichtbar im Kundenkonto, der Bestellübersicht oder über einen Footer-Link „Widerruf“.
- Button-Standort: Nicht verstecken; Gäste ohne Konto müssen den Einstieg ebenfalls finden (kein Login-Zwang).
- Formular-Felder: Name, E-Mail, Bestell-/Auftragsnummer; optional Freitextfeld für Hinweise (z. B. Rücksendeinformationen bei Waren). Vor Absenden kurze Zusammenfassung.
- Abschluss-Button: „Jetzt widerrufen“.
- Bestätigungs-E-Mail: Unverzüglich, mit Wiedergabe der Widerrufserklärung, Datum/Uhrzeit, Unternehmensangaben und Referenznummer. Aufbewahrung revisionssicher.
Musterzeile für die Bestätigungs-Mail:
Wir bestätigen den Eingang Ihres Widerrufs vom [Datum, Uhrzeit] zu Vorgang [Bestell-/Auftragsnummer]. Ihre Erklärung: „[Kurzinhalt]“. Unsere Unternehmensangaben: [Firma, Anschrift, Kontakt]. Diese Bestätigung dient Ihrem und unserem Nachweis.
Hinweis: Erst ab dem Stichtag 19. Juni 2026 produktiv schalten. Die Frist ist großzügig – nutzen Sie sie für eine saubere, stressfreie Umsetzung.
Häufige Fehler – und wie sie vermieden werden
- Versteckter Button: Kein Untermenü, kein Pflicht-Login; Gastbestellungen berücksichtigen.
- Unklare Beschriftung: Kein „Feedback“ oder „Kontakt“ – Klartext „Vertrag widerrufen“.
- Fehlende/Unvollständige Bestätigung: E-Mail muss Inhalt, Datum/Uhrzeit und Unternehmensangaben enthalten – unverzüglich.
- Unsaubere Protokolle: Datensparsam, aber nachweisfest (Zeitstempel, Vorgangs-/Referenz-ID).
- Datenschutzhinweise vergessen: Die elektronische Widerrufsfunktion braucht eine eigene Passage in der Datenschutzerklärung.
- Vorzeitiger Rollout: Vor dem 19. Juni 2026 nicht live stellen; sonst Widersprüche zu aktuellen Mustern möglich.
Warum sich 2026 lohnt: Widerrufsbutton als Anlass für bessere Rechtstexte
Die Einführung des Widerrufsbuttons ist der ideale Zeitpunkt, Ihre Widerrufsbelehrung, AGB und Datenschutzerklärung konsistent und verständlich zu gestalten. Einheitliche Begriffe, klare Fristlogik, moderne Sprache und eine saubere DSGVO-Dokumentation senken Rückfragen, erhöhen die Kundenzufriedenheit und liefern belastbare Rechtssicherheit.
Und hier kommen wir ins Spiel. Denn wir übernehmen gern die Prüfung und Aktualisierung Ihrer Rechtstexte – mit präzise abgestimmten Bausteinen, die zu Ihrem Shop, Ihrer Plattform oder App passen. So wird aus der Pflicht elegant die Kür: verständlich, robust und bis zum Stichtag 2026 stressfrei umgesetzt.
Zum Schluss nochmals als Wiederholung eine Kurz-Checkliste für den Go-Live 2026
- Widerrufsbutton sichtbar und ständig verfügbar
- Zweistufiger Ablauf mit „Jetzt widerrufen“-Bestätigung
- Unverzügliche Bestätigungs-E-Mail
- Revisionssichere Protokollierung (Zeitstempel, Referenz-ID)
- Aktualisierte Widerrufsbelehrung (inkl. elektronischem Weg, 2026-konform)
- AGB und Datenschutzerklärung angepasst (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, § 356a BGB, Art. 246a EGBGB)
- Interne Prozesse und Support geschult
Mit diesen Bausteinen ist der Widerrufsbutton 2026 kein Problem, sondern ein kundenfreundlicher Standard – und Ihre Widerrufsbelehrung (inkl. des oft falsch gesuchten Begriffs „Widerufsbelehrung“) bleibt rechtlich präzise und hervorragend auffindbar.

