Logos in Thumbnails oder Vorschaubildern sind in der Social-Media-Welt weit verbreitet. Creator, Influencer und Unternehmen nutzen bekannte Markenlogos, um Aufmerksamkeit zu erregen oder den Wiedererkennungswert einer Marke auszunutzen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung fremder Logos sind komplex und betreffen sowohl das Markenrecht als auch das Urheberrecht.
Markenrecht: Wann darf man fremde Logos nutzen?
Ein Logo ist meist markenrechtlich geschützt – entweder als eingetragene Marke oder als geschäftliches Kennzeichen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen rechtlich dagegen vorgehen kann, wenn sein Logo unerlaubt verwendet wird.
Wann ist die Nutzung markenrechtlich unproblematisch?
- Wenn das Logo nur informativ verwendet wird, etwa in einem Review oder einer Berichterstattung
- Wenn keine Verwechslungsgefahr entsteht, also klar ist, dass der Ersteller des Inhalts nicht selbst zur Marke gehört
- Wenn es nicht als Werbemittel eingesetzt wird, um eigene Produkte oder Dienstleistungen hervorzuheben
Wann kann es problematisch werden?
- Wenn das Logo so eingesetzt wird, dass es aussieht, als gäbe es eine Kooperation oder ein Sponsoring
- Wenn das Logo dazu dient, die eigene Marke oder ein eigenes Produkt attraktiver zu machen
- Wenn durch die Verwendung ein falscher Eindruck über die Verbindung zum Unternehmen entsteht
Merke: Ein fremdes Logo sollte nur als sachlicher Hinweis auf das besprochene Unternehmen oder Produkt verwendet werden – nicht als Eyecatcher für Werbezwecke.
Urheberrecht: Ist ein Logo ein geschütztes Werk?
Neben dem Markenrecht kommt das Urheberrecht ins Spiel, weil Firmenlogos als Werke der bildenden oder angewandten Kunst geschützt sein können. Nach deutschem Recht besteht Urheberrechtsschutz, wenn eine Gestaltung eine gewisse kreative Eigenart (Schöpfungshöhe) aufweist. Selbst einfachere Logos können geschützt sein, sofern sie als individuell gestaltet gelten.
Darf ich ein fremdes Logo einfach in mein Thumbnail einfügen?
Falls das Logo urheberrechtlich geschützt ist, benötigen Sie eine Erlaubnis (Lizenz).
Das Zitatrecht erlaubt eine Nutzung nur, wenn das Logo selbst analysiert oder kritisch besprochen wird – das trifft auf die meisten Thumbnails nicht zu.
Fazit: Wer sicher gehen will, nutzt fremde Logos nur, wenn es für eine neutrale Berichterstattung erforderlich ist und dabei keine falschen Assoziationen geweckt werden.
Brand Guidelines: Wie Unternehmen die Nutzung regeln
Viele Unternehmen haben Branding-Richtlinien, die festlegen, wie ihr Logo genutzt werden darf. Dort stehen oft Vorgaben zu:
Farben und Platzierung
Schriftarten
Vermerken wie ™ oder ®
Diese Guidelines sind zwar keine Gesetze, aber es lohnt sich, sie zu beachten, um Konflikte zu vermeiden. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt den Rechteinhaber direkt nach einer Erlaubnis.
Wie hoch ist das Risiko einer Abmahnung?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen gegen die unautorisierte Nutzung seines Logos vorgehen. In der Praxis sind jedoch viele Firmen nachsichtig, wenn das Logo neutral eingebunden wird – vor allem bei kleineren Kanälen. Kritisch wird es, wenn die Marke durch die Nutzung verwässert wird oder wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Best Practices zu Logos in Thumbnails / Vorschaubildern
✅ Richtige Nutzung:
Das Logo nur zur reinen Information nutzen, z. B. in Reviews oder Nachrichten
Deutlich machen, dass keine Partnerschaft mit dem Unternehmen besteht
Falls möglich, Brand Guidelines einhalten oder eine Genehmigung einholen
❌ Vermeide diese Fehler:
Das Logo als reines Werbemittel oder Eyecatcher verwenden
Eine Kooperation vortäuschen, die nicht existiert
💡 Tipp: Wer ganz sicher gehen will, hält sich an die Brand Guidelines oder fragt beim Unternehmen direkt nach.
Tipp zum Schluss:
Und wer auf Nummer sicher gehen will, dass sein Social-Media-Auftritt auf Instagram, TikTok, LinkedIN oder Facebook den rechtlichen Vorgaben entspricht, sollte nicht versäumen unser Angebot der Prüfung des Social-Media-Accounts zu nutzen.