Schutzschrift im Marken- und Wettbewerbsrecht

Einstweilige Verfügungen sind im Markenrecht und Wettbewerbsrecht ein oft genutztes Mittel, um schnell Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Doch was tun, wenn Sie von einer solchen Verfügung bedroht sind und verhindern möchten, dass ein Gericht ohne Ihre Anhörung entscheidet? Die Schutzschrift bietet Ihnen eine effektive Möglichkeit, Ihre Interessen bereits im Vorfeld zu verteidigen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen einfach und verständlich, was eine Schutzschrift ist, wie sie funktioniert, was sie kostet und worauf Sie achten sollten.

Was ist eine Schutzschrift?

Eine Schutzschrift ist ein vorsorglicher Schriftsatz, den Sie bei Gericht hinterlegen können, um Ihre Sichtweise darzulegen, bevor eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen wird. Sie dient dazu, dass das Gericht Ihre Argumente bereits kennt, bevor es entscheidet. Dies ist besonders wichtig, da einstweilige Verfügungen oft ohne vorherige Anhörung der Gegenseite erlassen werden. Mit einer Schutzschrift können Sie das Gericht davon überzeugen, dass eine einstweilige Verfügung in Ihrem Fall nicht gerechtfertigt ist.

Warum ist eine Schutzschrift sinnvoll?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und wissen, dass Sie keine Unterlassungserklärung abgeben wollen oder können, besteht die Gefahr, dass der Abmahnende eine einstweilige Verfügung beantragt. Ohne eine Schutzschrift würde das Gericht nur die Argumente der Gegenseite kennen und könnte eine Entscheidung treffen, die Ihre Rechte erheblich einschränkt.

Mit einer Schutzschrift stellen Sie sicher, dass das Gericht auch Ihre Perspektive kennt. Das kann nicht nur dazu führen, dass die einstweilige Verfügung abgelehnt wird, sondern auch Ihre Verhandlungsposition erheblich stärken.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Schutzschrift?

Die Schutzschrift ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, insbesondere in § 945c ZPO. Sie kann über das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSSR) eingereicht werden, auf das alle Gerichte bundesweit Zugriff haben.

Diese gesetzliche Regelung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Gerichte auch ohne mündliche Verhandlung beide Seiten einer Auseinandersetzung kennen. Besonders im Markenrecht (Markengesetz) und Wettbewerbsrecht (UWG) spielt die Schutzschrift eine wichtige Rolle, da hier Unterlassungsansprüche oft sehr schnell geltend gemacht werden.

Wie funktioniert das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSSR)?

Das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSSR) ermöglicht es, eine Schutzschrift elektronisch einzureichen. Die Schutzschrift wird dann bundesweit zugänglich gemacht, sodass jedes Gericht, bei dem eine einstweilige Verfügung beantragt wird, die Schutzschrift einsehen kann.

Kosten des ZSSR

Die Einreichung einer Schutzschrift über das ZSSR ist gebührenpflichtig. Die Kosten betragen derzeit 83 Euro (Stand Dezember 2024). Diese Investition lohnt sich jedoch in der Regel, da Sie dadurch die Möglichkeit erhalten, Ihre Position im Vorfeld wirksam zu vertreten.

Kosten des Rechtsanwalts

Dazu kommen natürlich dann noch die Kosten für Ihren eigenen Anwalt, soweit Sie dies Schutzschrift nicht selbst beantragen. Hier gelten die gesetzlichen Gebühren, so dass der Rechtsanwalt für die Einreichung einer Schutzschrift eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG. Als Gegenstandswert wird hier der Wert des einstweiligen Verfügungsverfahrens angesetzt, soweit es hierzu nicht kommt und daher keine gerichtliche Wertfestsetzung ersichtlich ist, nehmen wir hier als Berechnungsgrundlage den Wert von 77 % des Gegenstandswertes, welchen der Abmahnende in der Abmahnung angesetzt hat.

Problem: Nicht alle Richter sehen das ZSSR ein

Obwohl das ZSSR bundesweit verfügbar ist, gibt es in der Praxis leider Fälle, in denen Richter das Register nicht einsehen. Dies kann dazu führen, dass Ihre Schutzschrift unbeachtet bleibt. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Sie Angaben zur Schutzschrift auch bei der Reaktion auf die Abmahnung dem Abmahneden zukommen lassen und diesen darauf Hinweisen, dass er diese Angaben dazu bei der möglichen Beantragung einer einstweiligen Verfügung auch dem Gericht mitteilen soll.

Mehr Informationen zum ZSSR finden Sie hier: Zentrales Schutzschriftenregister.

Strategien zur Erstellung einer Schutzschrift

  1. Frühe Reaktion: Sobald Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie prüfen, ob eine Schutzschrift sinnvoll ist. Je früher Sie diese einreichen, desto größer ist die Chance, dass das Gericht Ihre Argumente berücksichtigt.
  2. Ausführliche Darstellung: Die Schutzschrift sollte alle wichtigen Argumente enthalten, warum die einstweilige Verfügung nicht gerechtfertigt ist. Dazu gehören rechtliche Einwände, aber auch Beweise und Dokumentationen.
  3. Fachanwalt hinzuziehen: Die Erstellung einer Schutzschrift erfordert juristisches Fachwissen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann sicherstellen, dass Ihre Schutzschrift alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt und nicht Argumentationen vorgebracht werden, die hier gar zielführend sind oder neben der Sache liegen.

Ablauf der Einreichung einer Schutzschrift

  1. Vorbereitung: Sammeln Sie alle relevanten Informationen und Beweise.
  2. Erstellung: Lassen Sie die Schutzschrift von einem erfahrenen Anwalt erstellen, um sicherzustellen, dass sie rechtlich einwandfrei ist.
  3. Einreichung über das ZSSR: Reichen Sie die Schutzschrift elektronisch ein. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Angaben wie Parteienbezeichnung, Sachverhalt und Beweismittel enthalten sind.

Fazit: Schutzschrift als effektives Verteidigungsmittel

Eine Schutzschrift bietet Ihnen die Chance, Ihre Rechte zu wahren und sich gegen eine drohende einstweilige Verfügung zu verteidigen, bevor diese erlassen wird. Sie setzt jedoch voraus, dass Sie rechtzeitig handeln und Ihre Argumente gut begründen. Die Hinzuziehung eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz ist dabei in den meisten Fällen ratsam, um Ihre Chancen zu maximieren.

Lassen Sie sich nicht von einer Abmahnung oder der Aussicht auf eine einstweilige Verfügung einschüchtern. Mit der richtigen Strategie und einer gut vorbereiteten Schutzschrift können Sie sich wirksam wehren.

Weiterführende Informationen

Einstweilige Verfügung

Strafbewehrte Unterlassungserklärung