DSGVO Auskunft - Löschung

DSGVO-Auskunft erteilen – Art. 15 DSGVO einfach und sicher umsetzen

Sie möchten eine DSGVO-Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO professionell erstellen lassen? Benötigen Sie eine rechtskonforme Antwort für Ihr Unternehmen und wünschen einen reibungslosen Ablauf? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Eine DSGVO-Auskunft nach Art. 15 DSGVO kann Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Welche Daten müssen offengelegt werden? Welche Fristen gelten? Und wie kann man Fehler vermeiden, die zu Bußgeldern oder Schadensersatzansprüchen führen können?

Wir übernehmen die rechtssichere Auskunftserteilung für Unternehmen – schnell, rechtskonform und typischerweise für 150 EUR zzgl. USt.

Nutzen Sie unser Anfrageformular am Ende der Seite, um die DSGVO-Auskunft durch uns erstellen zu lassen (-> direkt zur Anfrage)

Was ist eine DSGVO-Auskunft nach Art. 15 DSGVO?

Jede betroffene Person hat nach Art. 15 DSGVO das Recht, von einem Unternehmen zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, auf solche Anfragen vollständig, verständlich und innerhalb eines Monats zu antworten.

Die Auskunft muss folgende Angaben enthalten:

  • Ob personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • Welche Daten verarbeitet werden (z. B. Name, Adresse, E-Mail, Bestellhistorie)
  • Zwecke der Verarbeitung
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern (z. B. Auftragsverarbeiter, Dritte)
  • Geplante Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
  • Herkunft der Daten, falls diese nicht direkt bei der Person erhoben wurden
  • Bestehen weiterer Betroffenenrechte, wie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

Falls keine Daten vorliegen, muss dies ebenfalls mitgeteilt werden (Negativauskunft).

Fristen und Konsequenzen bei verspäteter Auskunftserteilung

Laut Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss eine DSGVO-Auskunft unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage erteilt werden.

Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg (Az.: 5 Ca 877/23, 03.11.2023) zeigt: Wer zu lange wartet, riskiert Schadensersatz. In dem Fall wurde ein Unternehmen bereits nach 19 Tagen zur Zahlung verurteilt, weil keine berechtigte Verzögerung vorlag.

Was passiert bei einer verspäteten oder falschen Auskunft?

Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes möglich
Schadensersatzansprüche durch betroffene Personen

Ein schneller und professioneller Umgang mit Auskunftsanfragen schützt Ihr Unternehmen vor diesen Risiken.

Wie Unternehmen eine DSGVO-Auskunft richtig erteilen

Damit die Auskunftserteilung reibungslos und rechtskonform verläuft, sollten Unternehmen folgende Schritte beachten:

Identität des Anfragenden prüfen

Bevor eine DSGVO-Auskunft erteilt wird, muss sichergestellt werden, dass die Anfrage tatsächlich von der betroffenen Person stammt.

Bei Unsicherheiten können zusätzliche Informationen zur Identitätsprüfung angefordert werden.
Eine Auskunft per Post an die hinterlegte Adresse senden, da E-Mail-Adressen nicht immer verlässlich sind.

Vollständige und verständliche Auskunft erteilen

Die Auskunft muss präzise, verständlich und in einer leicht zugänglichen Form erfolgen.

Falls die Anfrage elektronisch gestellt wurde, sollte die Antwort in der Regel ebenfalls elektronisch erteilt werden. Aber Achtung, den vorstehenden Punkt beachten (man muss sicher sein, der richtigen Person die Auskunft zu geben).

Negativauskunft nicht vergessen

Wenn keine personenbezogenen Daten gespeichert sind, muss dies der anfragenden Person ausdrücklich mitgeteilt werden.

Dokumentation der Anfrage

Zur Nachweispflicht gehört es, jede Anfrage und deren Bearbeitung intern zu dokumentieren. Falls es zu Nachfragen durch die Datenschutzaufsicht kommt, muss das Unternehmen belegen können, dass die Anfrage rechtskonform bearbeitet wurde.

Auskunft erteilen lassen – schnell, sicher, rechtskonform

Für die meisten Anfragen bieten wir unseren Service zu einem Pauschalpreis von 150 EUR zzgl. USt. an. Sollte Ihre Anfrage jedoch aufgrund eines besonders umfangreichen Datenbestandes, internationaler Datenverarbeitung oder individueller Beratungsleistungen (z. B. einem persönlichen Meeting) einen höheren Aufwand erfordern, besprechen wir selbstverständlich vorab transparent und fair einen individuell angepassten Preis. So wissen Sie stets genau, welche Kosten auf Sie zukommen – bevor wir mit der Arbeit beginnen.

Füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus, um Ihre Anfrage zu starten – wir melden uns umgehend bei Ihnen!

    Ihre eingegebenen Daten werden nur genutzt um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Weitere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.