KI-Verordnung (AI Act): Seit August 2025 gelten scharfe Sanktionen – was Unternehmen jetzt beachten müssen

Seit dem 2. August 2025 ist die nächste Stufe der europäischen KI-Verordnung (AI Act) verbindlich. Was bisher Theorie war, wird nun zur Pflicht – und Verstöße können Unternehmen sehr teuer zu stehen kommen.

Rückblick: Was gilt bereits seit Februar 2025?

Die KI-Verordnung schafft als weltweit erster Rechtsrahmen klare Vorgaben für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der EU. Schon seit Februar 2025 gelten zentrale Grundregeln:

  • Verbotene KI-Praktiken: Tabu sind z. B. manipulative Systeme, Sozial-Scoring durch Behörden oder Unternehmen, Echtzeit-Biometrie in der Öffentlichkeit (mit engen Ausnahmen) sowie die gezielte Ausnutzung besonders Schutzbedürftiger.
  • Klare Rollen und Verantwortlichkeiten: Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler haben jeweils eigene Pflichten – je nach Position in der Wertschöpfungskette.
  • Schulungspflichten: Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen über Funktionsweise, Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen informiert sein.

Seit August 2025: Sanktionen und neue Pflichten

Mit Inkrafttreten von Kapitel XII greifen nun auch die Sanktionsregelungen. Die Höhe der Bußgelder macht deutlich: KI-Compliance ist Chefsache.

  • Schwerwiegende Verstöße: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (z. B. verbotene Praktiken).
  • Verstöße im Hochrisiko-Bereich: bis zu 15 Mio. € oder 3 % Umsatz (z. B. Pflichtverletzungen bei Entwicklung oder Einsatz von Hochrisiko-KI).
  • Falsche oder irreführende Angaben gegenüber Behörden: bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % Umsatz.

Wie bei der DSGVO gilt: Maßgeblich ist der höhere Wert. Für KMU gelten Erleichterungen. Wichtig: DSGVO-Bußgelder können zusätzlich drohen, wenn personenbezogene Daten betroffen sind.

Governance-Pflichten für Hochrisiko-KI

Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, müssen ein Risikomanagementsystem etablieren, das Folgendes umfasst:

  • Systematische Identifizierung und Bewertung von Risiken (z. B. Diskriminierung, Fehlentscheidungen, Sicherheitslücken),
  • klare Prozesse zur Risikominimierung,
  • regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen.

Ausblick: Weitere Pflichten ab 2026

Ab dem 2. August 2026 folgen zusätzliche Vorgaben, u. a.:

  • Transparenzpflichten: Kennzeichnung von KI-Interaktionen, Deepfakes und Emotionserkennung.
  • Volle Compliance-Anforderungen für Hochrisiko-KI: Konformitätsbewertungen, Registrierung in der EU-Datenbank und laufende Risikoanalysen.

Mein Rat: Jetzt handeln – konkrete Schritte für Unternehmen

Wer strukturiert vorgeht, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern gewinnt auch Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern. Sinnvoll ist ein Fahrplan in neun Schritten:

  1. Bestandsaufnahme: Alle KI-Systeme im Unternehmen erfassen, kategorisieren und dokumentieren.
  2. Verbotene Praktiken ausschließen: Anwendungen auf Konformität prüfen und unzulässige Systeme sofort stoppen.
  3. Verantwortlichkeiten klären: Zuständigkeiten intern festlegen und Schnittstellen definieren.
  4. Mitarbeitende schulen: Zielgruppenbezogene Trainings zu Risiken und Pflichten einführen.
  5. Risikomanagement etablieren: Risikoanalyse, Maßnahmenplan und Dokumentation aufbauen.
  6. Transparenzpflichten vorbereiten: Klare Kennzeichnung von KI-Interaktionen planen.
  7. Externe Partner prüfen: Dienstleister und Lieferketten in die Compliance einbeziehen.
  8. Regelmäßige Überprüfung: Monitoring und Audits zur kontinuierlichen Einhaltung einführen.
  9. Notfallplan erstellen: Meldewege und Krisenkommunikation für den Ernstfall vorbereiten.

Fazit

Die KI-Verordnung ist längst keine Zukunftsmusik mehr – sie gilt jetzt. Unternehmen, die rechtzeitig handeln, schützen sich nicht nur vor hohen Bußgeldern, sondern stärken zugleich ihre Marktposition. Wer frühzeitig in Compliance investiert, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.

OS-Plattform ist abgeschaltet!

Die EU-Kommission hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Für Online-Händler und Dienstleister, die bisher auf diese Plattform verlinken mussten, bedeutet das:

Alle Hinweise auf die OS-Plattform müssen entfernt werden, da die Plattform abgeschaltet ist.

Ein Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform wäre irreführend und könnte abgemahnt werden.

Was ist bedeutet dies konkret? Hinweistext anpassen (dieser sollte nur noch lauten):

Verbraucher-Streitschlichtung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sonderfall Unterlassungserklärung:
Wer in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung bezüglich des OS-Plattform-Hinweises abgegeben hat, sollte diese rechtzeitig kündigen, um keine Vertragsstrafe zu riskieren.