Ihr EU-Design anmelden – Schutz für ganz Europa
Im europäischen Bereich können Designs, auch als Geschmacksmuster bekannt, auf zwei Arten geschützt werden:
1. Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (EU Design)
Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster bietet Ihnen europaweiten Schutz für Ihr Design. Mit nur einer Anmeldung erhalten Sie in allen Mitgliedsstaaten der EU umfassende Rechte, vergleichbar mit denen eines deutschen Designs, jedoch mit einer europaweiten Reichweite.
2. Nichteingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Das nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein besonderes gewerbliches Schutzrecht, das keinen Antrag erfordert. Es schützt Ihr Design automatisch ab der ersten Veröffentlichung, allerdings nur für drei Jahre und ausschließlich gegen Nachahmungen – nicht jedoch gegen unabhängige Parallelerfindungen.
Unser Service – Ihre EU-Designanmeldung professionell umgesetzt
Wir übernehmen die Anmeldung Ihres eingetragenen europäischen Designs (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) und stellen sicher, dass alles korrekt und rechtssicher erledigt wird. Die richtige Anmeldung ist entscheidend, um Ihre Rechte gegenüber Nachahmern und Konkurrenten durchzusetzen.
Unser Angebot
Zum Pauschalpreis von 400 EUR zzgl. USt. bieten wir:
- Prüfung Ihres geplanten Designs.
- Erstellung und Einreichung Ihrer Anmeldung.
- Unterstützung bei der optimalen Klassifizierung.
Zusätzlich fallen lediglich die Amtsgebühren des EUIPO an: 350 EUR für das erste Design sowie reduzierte Gebühren für weitere Designs bei einer Sammelanmeldung.
Jetzt Ihr EU-Design anmelden – Sicher und stressfrei
Lassen Sie Ihre kreative Arbeit nicht ungeschützt! Wir begleiten Sie mit unserer Expertise durch den gesamten Anmeldeprozess und sorgen dafür, dass Ihr Design europaweit abgesichert ist.
Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie Ihr Design professionell und zuverlässig!