BSFG-Check: Rechtliche Prüfung und Barrierefreiheitserklärung – alles aus einer Hand

Was umfasst unser BFSG-Check für 250 EUR netto?

  1. Rechtliche Erstprüfung: Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen überhaupt unter die Regelungen des BFSG fällt.
  2. Praxisnahe Beratung: Wir beantworten die mit dem BFSG zusammenhängenden Fragen Ihnen bzw. Ihrem IT-Team oder Webdesigner, damit diese die Anforderungen des BSFG effektiv umzusetzen können.
  3. Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: Wir formulieren die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung nach den Anforderungen des BFSG, individuell angepasst auf Ihr Unternehmen.

Was ist nicht enthalten?

  • Technische, design- oder programmierungstechnische Umsetzung.
  • Detaillierte technische Beratung zur barrierefreien Gestaltung oder Umsetzung durch IT-Teams/Webdesigner. Aber keine Sorge, wenn Sie oder Ihr Dienstleister zur Umsetzung des BFSG rechtliche Fragen hat, dann beantworten wir diese.

Warum sollten Sie uns wählen?

Mit unserer Expertise im Internetrecht begleiten wir Sie juristisch bei der Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), so dass Ihr Internetauftritt den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Konditionen

Pauschal 250 EUR zzgl. 19% USt. (und sollten wir bei der Prüfung zum Schluss kommen, dass für Ihr Unternehmen das BFSG nicht einschlägig ist, reduziert sich der Pauschalpreis auf dann nur 100 EUR zzgl. USt.).

Der Ablauf des BFSG-Check ist wie folgt:

  1. Mittels untenstehendem Formular oder per E-Mail an mail@matutis.de stellen Sie eine Anfrage nach dem BFSG-Check.
  2. Soweit wir keine (standesrechtlichen) Bedenken haben und Ihr Unternehmen in unser Mandantenportfolio passt, senden wir Ihnen binnen eines Werktages ein Angebot und bereits einige erste Fragen für die Erstprüfung per E-Mail.
  3. Durch Antwort auf diese E-Mail nehmen Sie dann das Angebot an und wir starten mit der Erstprüfung.
  4. Das Ergebnis der Erstprüfung teilen wir Ihnen dann regelmäßig binnen einer Woche als PDF-Dokument mit. Zugleich senden wir dann die Rechnung für unsere Tätigkeit (je nach Ergebnis über 250 EUR oder 100 EUR netto).
  5. Soweit wir die Anwendbarkeit des BFSG für Ihr Unternehmen festgestellt haben, werden wir Ihnen zugleich aus unserer Sicht bestehenden Umsetzungsbedarf aufzeigen, welchen Sie bzw. Ihre Webagentur dann abarbeiten kann. Für juristische Rückfragen im Zusammenhang mit dem BFSG stehen wir während dieser Zeit zur Verfügung.
  6. Wenn Sie bzw. Ihre Webagentur dann die Website so barrierefrei wie möglich umgearbeitet haben (vielleicht ergibt unsere Erstprüfung ja sogar, dass dies von Anfang an bereits der Fall war), erstellen wir Ihnen die auf der Website zu veröffentlichende individuelle Barrierefreiheitserklärung und damit ist der BFSG-Check abgeschlossen.

Jetzt beauftragen: Füllen Sie einfach das Formular aus, und wir starten mit der Erstprüfung.

    Ihre eingegebenen Daten werden nur genutzt um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Weitere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.