Lektion 7.1: Was ist eine Datenpanne?

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Die DSGVO spricht offiziell von einer „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ (Artikel 4 Nr. 12). Eine solche liegt vor, wenn personenbezogene Daten – ob absichtlich oder unabsichtlich – verlorengehen, verändert, unbefugt offengelegt oder unbefugt zugänglich gemacht werden.

Wichtig: Eine Datenpanne setzt keinen Hackerangriff oder böse Absicht voraus. Die allermeisten Datenpannen im Arbeitsalltag entstehen durch menschliche Fehler – zum Beispiel durch Unachtsamkeit oder mangelnde Sorgfalt. Das macht sie nicht weniger ernst.

Beispiele für typische Datenpannen:

Unbefugte Offenlegung:

  • Eine E-Mail mit vertraulichen Kundendaten wird an den falschen Empfänger gesendet
  • Eine Serien-E-Mail wird mit allen Empfängern im „An“-Feld statt im „BCC“-Feld verschickt – alle sehen die Adressen der anderen
  • Personalunterlagen werden versehentlich im Altpapier statt im Aktenvernichter entsorgt
  • Ein Fax mit Patientendaten landet beim falschen Empfänger
  • Ein Mitarbeiter erzählt vertrauliche Personalinformationen an unbeteiligte Kollegen

Verlust:

  • Ein USB-Stick mit Kundendaten geht verloren
  • Ein Laptop mit unverschlüsselter Festplatte wird gestohlen
  • Ein Smartphone mit dienstlichen E-Mails wird in der Bahn liegengelassen
  • Papierakten gehen beim Transport verloren

Unbefugter Zugriff:

  • Ein Hackerangriff legt Kundendaten offen
  • Ein Mitarbeiter verschafft sich Zugang zu Daten, die er für seine Arbeit nicht benötigt
  • Durch einen Software-Fehler werden Kundendaten für andere Kunden sichtbar
  • Ein ausgeschiedener Mitarbeiter hat noch aktive Zugangsdaten und nutzt diese

Unbeabsichtigte Veränderung:

  • Durch einen Programmfehler werden Kundendaten durcheinander gebracht
  • Ein Mitarbeiter überschreibt versehentlich Daten mit falschen Informationen

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