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Die DSGVO spricht offiziell von einer „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ (Artikel 4 Nr. 12). Eine solche liegt vor, wenn personenbezogene Daten – ob absichtlich oder unabsichtlich – verlorengehen, verändert, unbefugt offengelegt oder unbefugt zugänglich gemacht werden.
Wichtig: Eine Datenpanne setzt keinen Hackerangriff oder böse Absicht voraus. Die allermeisten Datenpannen im Arbeitsalltag entstehen durch menschliche Fehler – zum Beispiel durch Unachtsamkeit oder mangelnde Sorgfalt. Das macht sie nicht weniger ernst.
Beispiele für typische Datenpannen:
Unbefugte Offenlegung:
- Eine E-Mail mit vertraulichen Kundendaten wird an den falschen Empfänger gesendet
- Eine Serien-E-Mail wird mit allen Empfängern im „An“-Feld statt im „BCC“-Feld verschickt – alle sehen die Adressen der anderen
- Personalunterlagen werden versehentlich im Altpapier statt im Aktenvernichter entsorgt
- Ein Fax mit Patientendaten landet beim falschen Empfänger
- Ein Mitarbeiter erzählt vertrauliche Personalinformationen an unbeteiligte Kollegen
Verlust:
- Ein USB-Stick mit Kundendaten geht verloren
- Ein Laptop mit unverschlüsselter Festplatte wird gestohlen
- Ein Smartphone mit dienstlichen E-Mails wird in der Bahn liegengelassen
- Papierakten gehen beim Transport verloren
Unbefugter Zugriff:
- Ein Hackerangriff legt Kundendaten offen
- Ein Mitarbeiter verschafft sich Zugang zu Daten, die er für seine Arbeit nicht benötigt
- Durch einen Software-Fehler werden Kundendaten für andere Kunden sichtbar
- Ein ausgeschiedener Mitarbeiter hat noch aktive Zugangsdaten und nutzt diese
Unbeabsichtigte Veränderung:
- Durch einen Programmfehler werden Kundendaten durcheinander gebracht
- Ein Mitarbeiter überschreibt versehentlich Daten mit falschen Informationen
