Geschäftsgeheimnis

Sind Sie sicher, dass Sie noch Geschäftsgeheimnisse haben?

Seit dem 21.3.2019 müssen Sie hierfür die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.

Das am 21.3.2019 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) gibt nun für Deutschland nicht nur den Rahmen des sog. Whistleblowing vor, sondern regelt vor allem, dass Geschäftsgeheimnisse nur dann geschützt sind, wenn der Geheimnisinhaber auch angemessene Schutzmaßnahmen unternommen hat.