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Artikel 5 der DSGVO legt sechs Grundsätze fest, die bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden müssen. In den nächsten Lektionen werden diese Grundsätz vorgestellt.
Diese Grundsätze bilden das Fundament des gesamten Datenschutzrechts.
Für Sie als Mitarbeiter dienen sie als Orientierung: Wenn Sie sich an diesen Grundsätzen orientieren, machen Sie im Alltag vieles automatisch richtig.
Zusätzlich zu den sechs Grundsätzen gibt es einen siebten übergreifenden Grundsatz: die sogenannte Rechenschaftspflicht. Sie besagt, dass Ihr Unternehmen jederzeit nachweisen können muss, dass es die Datenschutzregeln einhält. Deshalb ist Dokumentation so wichtig.
