Lektion 3.2: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

0

Dieser erste Grundsatz hat drei Bestandteile:

Rechtmäßigkeit: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage. Das ist das sogenannte „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ – dazu mehr in Modul 4. Ohne Rechtsgrundlage ist jede Verarbeitung rechtswidrig, egal wie harmlos sie erscheint.

Treu und Glauben: Die Verarbeitung muss fair und redlich sein. Das bedeutet: Daten dürfen nicht hinter dem Rücken der betroffenen Person oder auf eine Weise verarbeitet werden, mit der diese vernünftigerweise nicht rechnen muss. Ein Unternehmen darf beispielsweise nicht heimlich das Surfverhalten seiner Mitarbeiter überwachen, ohne sie darüber zu informieren.

Transparenz: Die betroffene Person muss wissen und verstehen können, was mit ihren Daten geschieht. Ihr Unternehmen muss daher in verständlicher Sprache informieren, welche Daten es erhebt, warum es das tut, und was damit geschieht. Dies geschieht üblicherweise über Datenschutzhinweise (auf der Webseite, in Verträgen, in Formularen).

Für Sie bedeutet das: Wenn ein Kunde oder Geschäftspartner fragt, warum Sie bestimmte Daten von ihm benötigen, sollten Sie in der Lage sein, den Grund zu benennen – oder ihn an die richtige Stelle (z. B. den Datenschutzbeauftragten) verweisen.

Schreibe einen Kommentar