Lektion 3.7: Integrität und Vertraulichkeit

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Personenbezogene Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung geschützt werden.

Zwei Schutzrichtungen:

Integrität bedeutet, dass die Daten vollständig und unverändert bleiben. Niemand darf Daten unbemerkt verändern oder manipulieren.

Vertraulichkeit bedeutet, dass nur befugte Personen Zugang zu den Daten haben. Unbefugte – seien es Außenstehende oder auch Kollegen ohne entsprechende Berechtigung – dürfen keinen Zugriff erhalten.

Technische Maßnahmen (Beispiele):

  • Passwortschutz und Zugangskontrollen
  • Verschlüsselung von Daten (z. B. verschlüsselte E-Mails, verschlüsselte Festplatten)
  • Firewalls und Virenschutz
  • Regelmäßige Software-Updates und Sicherheitspatches
  • Automatische Bildschirmsperre nach Inaktivität

Organisatorische Maßnahmen (Beispiele):

  • Berechtigungskonzepte: Jeder Mitarbeiter erhält nur Zugriff auf die Daten, die er für seine Aufgabe braucht
  • Clean-Desk-Policy: Am Ende des Arbeitstages werden alle Unterlagen weggeräumt
  • Besucherregelungen: Gäste dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in Büros aufhalten
  • Schulungen wie diese: Mitarbeiter werden regelmäßig sensibilisiert
  • Vertretungsregelungen: Klar definiert, wer im Vertretungsfall auf welche Daten zugreifen darf

Für Ihren Alltag:

  • Sperren Sie Ihren Computer bei jedem Verlassen des Arbeitsplatzes (Windows: Windows-Taste + L; Mac: Ctrl + Command + Q)
  • Lassen Sie keine Dokumente mit Personendaten offen auf dem Schreibtisch liegen
  • Verwenden Sie sichere Passwörter und geben Sie diese niemals weiter
  • Entsorgen Sie Papierunterlagen mit personenbezogenen Daten ausschließlich über den Aktenvernichter oder die dafür vorgesehene Datenschutztonne – niemals im normalen Papierkorb oder Altpapier
  • Holen Sie vertrauliche Ausdrucke sofort am Drucker ab

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