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Zusätzlich zu den sechs inhaltlichen Grundsätzen gibt es die sogenannte Rechenschaftspflicht (Artikel 5 Absatz 2 DSGVO). Sie besagt, dass Ihr Unternehmen als Verantwortlicher die Einhaltung aller genannten Grundsätze nicht nur gewährleisten, sondern auch nachweisen können muss.
Was bedeutet das für Sie? Wenn Ihr Unternehmen Sie bittet, bestimmte Vorgänge zu dokumentieren – zum Beispiel wann und warum Sie auf bestimmte Daten zugegriffen haben, oder wann Sie eine Einwilligung eines Kunden erhalten haben – dann dient das der Erfüllung dieser Rechenschaftspflicht. Unterstützen Sie solche Dokumentationsprozesse, auch wenn sie manchmal aufwändig erscheinen.
