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Die DSGVO folgt einem zentralen Prinzip, das Sie sich merken sollten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten – es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Erlaubnis.
Das bedeutet: Bevor Sie personenbezogene Daten verarbeiten, muss mindestens eine der in der DSGVO genannten Rechtsgrundlagen vorliegen. Dieses Prinzip nennt man „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Es stellt sicher, dass nicht wahllos Daten gesammelt und genutzt werden.
Artikel 6 Absatz 1 DSGVO nennt sechs mögliche Rechtsgrundlagen. Im Folgenden werden die vier für Ihren Arbeitsalltag wichtigsten erklärt.
