Zurück zu: Datenschutz Grundschulung
Die DSGVO gibt den Menschen umfangreiche Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Diese sogenannten „Betroffenenrechte“ (Artikel 12 bis 22 DSGVO) sollen sicherstellen, dass Personen die Kontrolle über ihre Daten behalten und nicht zum bloßen Objekt der Datenverarbeitung werden.
Als Mitarbeiter müssen Sie die rechtlichen Details nicht im Einzelnen kennen. Aber Sie müssen in der Lage sein, eine solche Anfrage zu erkennen und richtig damit umzugehen. Denn oft sind es Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, die solche Anfragen als Erste erhalten.
