Lektion 5.3: Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

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Jede Person hat das Recht, von Ihrem Unternehmen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Falls ja, hat sie Anspruch auf Auskunft über:

  • Welche Daten gespeichert sind
  • Zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden
  • An wen sie weitergegeben wurden oder werden
  • Wie lange sie voraussichtlich gespeichert werden
  • Welche Rechte die Person hat (Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch)
  • Woher die Daten stammen, falls sie nicht direkt bei der Person erhoben wurden
  • Ob eine automatisierte Entscheidungsfindung stattfindet

Zusätzlich hat die Person in der Regel das Recht, eine Kopie der verarbeiteten Daten zu erhalten.

So könnte eine Auskunftsanfrage in der Praxis klingen:

  • „Ich möchte wissen, welche Daten Sie über mich gespeichert haben.“
  • „Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Firma über mich weiß.“
  • „Können Sie mir sagen, ob und welche personenbezogenen Daten von mir bei Ihnen verarbeitet werden?“

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