Lektion 5.4: Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

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Betroffene Personen können verlangen, dass unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden. Außerdem können sie die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen.

Beispiel: Ein Kunde stellt fest, dass in Ihrem System seine Adresse falsch geschrieben ist oder eine veraltete Telefonnummer hinterlegt ist. Er hat das Recht, die Korrektur zu verlangen.

Für Ihren Alltag: In vielen Fällen können und sollten Sie einfache Berichtigungswünsche direkt umsetzen, sofern Sie die technische Möglichkeit dazu haben und die Identität der anfragenden Person feststeht. Bei komplexeren Fällen leiten Sie die Anfrage weiter.

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