Lektion 5.5: Recht auf Löschung – „Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)

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Die betroffene Person kann die Löschung ihrer Daten verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Daten sind für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig.
  • Die Person widerruft ihre Einwilligung und es gibt keine andere Rechtsgrundlage.
  • Die Person legt Widerspruch ein und es liegen keine vorrangigen Gründe für die Verarbeitung vor.
  • Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

Wichtig – Das Recht auf Löschung ist nicht absolut!
Es gibt Ausnahmen, bei denen das Unternehmen trotz einer Löschanfrage nicht löschen muss (und oft auch nicht löschen darf):

  • Wenn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (z. B. steuerrechtliche 10-Jahres-Frist für Rechnungen)
  • Wenn die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden (z. B. bei laufenden Rechtsstreitigkeiten)
  • Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist

Für Sie als Mitarbeiter: Löschen Sie niemals eigenmächtig Daten, nur weil ein Kunde es verlangt. Leiten Sie die Anfrage immer an die zuständige Stelle weiter, die prüfen kann, ob der Löschung gesetzliche Pflichten entgegenstehen.

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