Lektion 5.6: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

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In bestimmten Situationen kann eine Person verlangen, dass ihre Daten zwar weiterhin gespeichert, aber nicht mehr aktiv genutzt werden. Die Daten werden dann sozusagen „eingefroren“.

Wann kommt das vor?

  • Die Person bestreitet die Richtigkeit der Daten und das Unternehmen braucht Zeit, dies zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, aber die Person möchte keine Löschung, sondern nur die Einschränkung.
  • Das Unternehmen benötigt die Daten nicht mehr, aber die Person braucht sie zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Beispiel: Ein Kunde sagt: „Meine Adresse in Ihrem System stimmt nicht, aber löschen Sie sie nicht – markieren Sie sie nur und nutzen Sie sie nicht, bis die Sache geklärt ist.“

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