Lektion 5.7: Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

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Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie kann auch verlangen, dass die Daten direkt an ein anderes Unternehmen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

Voraussetzungen: Dieses Recht gilt nur, wenn:

  • Die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag basiert, UND
  • Die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt (also digital, nicht bei Papierakten).

Beispiel: Ein Kunde wechselt von Ihrem Unternehmen zu einem Konkurrenten und möchte seine bei Ihnen gespeicherten Daten (z. B. Bestellhistorie) in einem gängigen Dateiformat erhalten, um sie dem neuen Anbieter zu übermitteln.

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