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Die betroffene Person kann der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, wenn die Verarbeitung auf einem „berechtigten Interesse“ des Unternehmens basiert (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f). Das Unternehmen darf die Daten dann nur noch verarbeiten, wenn es zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen kann, die die Interessen der betroffenen Person überwiegen.
Sonderfall Direktwerbung: Wenn die betroffene Person der Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung widerspricht, ist die Verarbeitung für diesen Zweck sofort und ohne Abwägung einzustellen. Hier gibt es kein „Aber“.
Beispiel: Ein Kunde sagt: „Ich möchte keine Werbebriefe mehr von Ihnen erhalten.“ Diesem Wunsch muss sofort nachgekommen werden.
